
Kehricht
Für die Bereitstellung von Haus-, Gewerbe- und Industriekehricht zur Abfuhr sind ausschliesslich die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke der Stadt St.Gallen zu verwenden.
Die Gebührensäcke können in allen Supermärkten sowie in den meisten Quartierläden der Stadt St.Gallen gekauft werden.
Maximalgewichte pro Kehrichtsack
- 17 Liter Säcke ca. 4 kg
- 35 Liter Säcke ca. 7 kg
- 60 Liter Säcke ca. 15 kg
- 110 Liter Säcke ca. 25 kg
Es dürfen keine überfüllten Kehrichtsäcke zur Abfuhr bereitgestellt werden. An den Kehrichtsack gebundene Abfälle sind nicht zulässig.
Was gehört nicht in den Kehricht?
Nicht zulässig:
- Explosive und selbstentzündbare Stoffe
- Pneus
- Sonderabfälle (Medikamente, Öle, Batterien, Chemikalien, Farbreste, etc.)
- Tierkörper
- Abfälle aus Metzgereien
Ökologisch nicht sinnvoll:
- Bauschutt
- Wertstoffe (Papier/Karton, Glas, Metalle, etc.)
Vorgehen bei defekten Kehrichtsäcken
Neue Kehrichtsäcke, welche Produktionsfehler aufweisen, können bei der Verkaufsstelle umgetauscht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Probleme mit neuen, defekten Kehrichtsäcken mit.
Entsorgung St.Gallen
Blumenbergplatz 3
9001 St.Gallen
Telefon +41 71 224 51 53
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.30 Uhr - 11.30 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 11.30 Uhr
13.30 Uhr - 16.30 Uhr