
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle bietet Auskünfte und Beratungen über Voraussetzungen und Verfahren betreffend Beiträge und Leistungen in folgenden Fachgebieten:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel (HE)
- Ergänzungsleistungen (EL/AEL)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
- Kinder- u. Ausbildungszulagen gemäss Kinderzulagengesetz (KZG)
- Individuelle Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (IPV)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Erfassungswesen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge und Leistungen sind kantonal geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen:
AHV-Zweigstelle
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 44
Fax 071 224 63 98
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 16.30 Uhr
