Intake / Neuaufnahmen

Voraussetzungen

Schuh von vorne

Wenn Sie sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden, die Sie trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben können, haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe, sofern Sie Wohnsitz in der Stadt St. Gallen haben. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen, der Dauer der Hilfeleistungen usw. Ihre Berechnung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gestützt auf die Empfehlungen der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) und der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP).

Auflagen und Umfang des Angebots

Wenn Sie ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie gewähren dem Sozialamt Einsicht in Ihre Unterlagen wie Mietverträge, Lohnabrechnungen, Gerichtsentscheide etc.


Sie ermächtigen überdies das Sozialamt, alle notwendigen Auskünfte bei Drittpersonen oder anderen Stellen einzuholen. Finanzielle Sozialhilfe kann nebst Geld- auch Naturalleistungen sowie Kostengutsprachen beinhalten.

Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41