
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Beratung, Integration
Allgemein
Die persönliche Beratung und Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Hilfe. Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, haben Sie Anspruch darauf, persönlich angehört sowie sachkundig beraten zu werden.
Wir unterstützen Sie darin, Ihre Probleme selbständig zu lösen. Unsere Hilfe erfordert Ihr aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist, Ihre soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. Die Hilfe der Sozialhilfestelle erfolgt stets als Hilfe zur Selbsthilfe und ist Ihrer Situation individuell angepasst.
Berufliche und soziale Integration
Die Aufgabe der beruflichen und sozialen Integration liegt darin, den Prozess der Integration zu erhalten, zu fördern oder gar neu zu initiieren. Die Zielformulierung soll komplementär zur Lebensplanung erfolgen, d.h. die Zielsetzungen sind gemeinsam mit Ihnen und allenfalls weiteren Beteiligten festzulegen und berücksichtigen die persönlichen Ressourcen sowie auch das Umfeld. Zusammen werden Varianten von Handlungsmöglichkeiten, die dem Prozess der beruflichen und sozialen Integration dienen, erarbeitet.
Vernetzung
Die Zusammenarbeit mit externen Stellen ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung des Hilfsprozesses. Um eine effektive und effiziente Planung von beruflichen und sozialen Integrationszielen und die Durchführung entsprechender Massnahmen zu ermöglichen, ist es notwendig, dass Zuständigkeiten geklärt sind und Transparenz geschaffen wird (RAV, IV-Stellen, private Vereinigungen, Hilfswerke und Sozialhilfe, IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit).
Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr
08.30 - 11.30 Uhr
Mo bis Do
13.30 - 17.00 Uhr
