Finanzielle Sozialhilfe

Materielle Grundsicherung

Schuh von oben

Die materielle Grundsicherung umfasst alle in einem Privathaushalt notwendigen Ausgabepositionen. Der Lebensunterhalt bemisst sich nach dem nach Haushaltsgrösse abgestuften Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL). Die Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) und die St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe (KOS) empfiehlt die Anwendung folgender Ansätze für den GBL (ab 01.01.2011):


HaushaltsgrösseMonatspauschale in Fr.
1 Person977
2 Personen1'495
3 Personen1'818
4 Personen2'090
5 Personen2'364
6 Personen2'638
7 Personen2'912
pro weitere Person plus274

Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie allfällige situationsbedingte Leistungen.

Bevorschussung von Arbeitslosen-Taggeldern

Bei Anspruch auf Arbeitslosentaggelder ist die Arbeitslosenkasse grundsätzlich verpflichtet, Vorschüsse zu leisten. Diese Bevorschussungspflicht geht der Bevorschussung durch die öffentliche Sozialhilfe vor. Wenn die Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt sind, ist der allfällige Anspruch auf Sozialhilfe zu prüfen.

Die Bevorschussung von zu erwartenden Arbeitslosentaggeldern durch die Sozialhilfe stellt eine sozialhilferechtliche Unterstützung dar. Es müssen deshalb alle notwendigen Vorgehensschritte durchgeführt werden wie bei jeder anderen Unterstützungsleistung auch. Das heisst also, dass nicht einfach ein ungefähr zu erwartender Betrag der Arbeitslosenversicherung an den oder die Gesuchsteller/-in ausbezahlt werden darf, sondern es ist eine Bedarfsberechnung zu erstellen. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen sein.

Verwandtenunterstützung

Die Verwandtenunterstützung geht der finanziellen Sozialhilfe grundsätzlich vor. Ihre Eltern, Grosseltern oder Kinder können zur Leistung von finanziellen Beiträgen verpflichtet werden, sofern deren finanziellen Verhältnisse es zulassen. Das Sozialamt klärt in jedem Fall die wirtschaftliche Situation der allenfalls unterstützungspflichtigen Verwandten ab.


Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41