
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Flüchtlinge
Sozialhilfe für Flüchtlinge
Bei der Unterstützung von Flüchtlingen nach Massgabe des Asylgesetzes ist zu unterscheiden zwischen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen einerseits und den anerkannten Flüchtlingen anderseits.
Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) werden ebenfalls durch das Sozialamt unterstützt.
Unterstützungsbeiträge für vorläufig Aufgenommene
Vorläufig aufgenommene Personen, welche 7 Jahre und mehr in der Schweiz wohnhaft sind und den B-Ausweis haben, werden gemäss den SKOS-Richtlinien / KOS-Praxishilfe unterstützt.
Unterstützungsbeiträge für Asylsuchende
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene (weniger als 7 Jahre wohnhaft in der Schweiz) und Schutzbedürftige, die in der Stadt St. Gallen ihren Wohnsitz haben und kein oder kein genügendes Einkommen erzielen, werden im Rahmen der Richtlinien für Asylsuchende unterstützt. Die Unterstützung beinhaltet die Kosten für den gesamten Lebensunterhalt die Unterkunft und die Gesundheitskosten. Sie ist im Vergleich zu den Richtlinien der SKOS um durchschnittlich 30 % tiefer.
Diese Unterstützungskosten werden der Gemeinde in Form von Pauschalen durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF, Bern) rückvergütet.
Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in kostengünstigen Zimmern/Wohnungen.
Beispiel (1-Personen-Haushalt)
| Grundbedarf | Fr. | 480 |
|---|---|---|
| Unterkunft (maximal) | Fr. | 350 |
| Krankenversicherung | Fr. | 220 |
| Total | Fr | 1'050 |
Unterstützungsbeiträge für Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE)
Die empfohlenen Ansätze der Sozialdirektorenkonferenz betragen Fr. 8.00 je Tag und Person (zwei Personen Fr. 12.00 drei Personen Fr. 15.00 usw.) Die Beiträge werden nur entrichtet, wenn der Antragsteller keine eigenen finanzielle Mittel mehr hat.
Beratung
Die persönliche Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfe. Wir beraten Flüchtlinge in folgenden Bereichen:
- Wohnsituation
- Integrationsfragen (allgemein)
- Gesundheitsfragen
- Asylrechtliche Fragen
- Triage zu anderen Fachstellen (div. Beratungsstellen, RAV, ....)
- Hilfestellung bei sprachlichen Problemen
Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr
08.30 - 11.30 Uhr
Mo bis Do
13.30 - 17.00 Uhr
