
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Krankenversicherung
Grundsätzliches
Nach den Bestimmungen des Bundes und des Kantons St. Gallen über die obligatorische Krankenversicherung sind die politischen Gemeinden verpflichtet, bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit einer versicherungspflichtigen Person die Prämien und die Kostenbeteiligungen für diese Person zu übernehmen, damit der Versicherungsschutz aufrecht erhalten wird.
Voraussetzungen
Damit die Stadt St. Gallen auf ein Gesuch des Krankenversicherers um Übernahme von Prämien und/oder Kostenbeteiligungen eintreten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die versicherte Person muss ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt St. Gallen haben oder eine entsprechende fremdenpolizeiliche Bewilligung
- für die von der Stadt eingeforderten Prämien/Kostenbeteiligungen muss ein Verlustschein vorliegen
- der Verlustschein muss der Stadt im Original ausgehändigt werden
- das Übernahme-Gesuch ist durch den Krankenversicherer auf dem offiziellen Gesuchsformular einzureichen (download siehe unten)
Umfang der Ersatzleistung
Sind die Voraussetzungen für eine Ersatzleistung durch die Stadt gegeben, übernimmt die Stadt St. Gallen folgende Ausstände zugunsten der Krankenversicherung:
- Prämien für die obligatorische Krankenversicherung
- Kostenbeteiligungen (Franchise, 10 %iger Selbstbehalt, Verpflegungskostenbeitrag bei stationären Spitalaufenthalten)
- Betreibungskosten
- Verzugszinsen
Ausgeschlossen von der Übernahme durch die Stadt sind:
- Prämien und Kostenbeteiligungen aus Zusatzversicherungen nach VVG
- Behandlungskosten
- nicht kassenpflichtige Medikamente
- Mahnkosten
- Gesundheitsdepartement St. Gallen: Individuelle Prämienverbilligung neues Fenster
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG neues Fenster
- Verordnung des Bundes über die Krankenversicherung KVV neues Fenster
- Kantonales Einführungsgesetz zum KVG neues Fenster
- Kantonale Verordnung zum Einführungsgesetz zum KVG neues Fenster
Zum Herunterladen
Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr
08.30 - 11.30 Uhr
Mo bis Do
13.30 - 17.00 Uhr
