Krankenversicherung

Grundsätzliches

verbundener Fuss

Nach den Bestimmungen des Bundes und des Kantons St. Gallen über die obligatorische Krankenversicherung sind die politischen Gemeinden verpflichtet, bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit einer versicherungspflichtigen Person die Prämien und die Kostenbeteiligungen für diese Person zu übernehmen, damit der Versicherungsschutz aufrecht erhalten wird.

Voraussetzungen

Damit die Stadt St. Gallen auf ein Gesuch des Krankenversicherers um Übernahme von Prämien und/oder Kostenbeteiligungen eintreten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die versicherte Person muss ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt St. Gallen haben oder eine entsprechende fremdenpolizeiliche Bewilligung
  • für die von der Stadt eingeforderten Prämien/Kostenbeteiligungen muss ein Verlustschein vorliegen
  • der Verlustschein muss der Stadt im Original ausgehändigt werden
  • das Übernahme-Gesuch ist durch den Krankenversicherer auf dem offiziellen Gesuchsformular einzureichen (download siehe unten)


Umfang der Ersatzleistung

Sind die Voraussetzungen für eine Ersatzleistung durch die Stadt gegeben, übernimmt die Stadt St. Gallen folgende Ausstände zugunsten der Krankenversicherung:

  • Prämien für die obligatorische Krankenversicherung
  • Kostenbeteiligungen (Franchise, 10 %iger Selbstbehalt, Verpflegungskostenbeitrag bei stationären Spitalaufenthalten)
  • Betreibungskosten
  • Verzugszinsen




Ausgeschlossen von der Übernahme durch die Stadt sind:

  • Prämien und Kostenbeteiligungen aus Zusatzversicherungen nach VVG
  • Behandlungskosten
  • nicht kassenpflichtige Medikamente
  • Mahnkosten


Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
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