
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Fremdplatzierungen und Therapien
Hauptaufgabe
Das Ressort stationäre Sozialhilfe bearbeitet Gesuche um Finanzierung von stationären Aufenthalten, insbesondere von Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen. Pro Jahr sind es durchschnittlich 230 Fälle, die durch das Sozialamt finanziert werden.
Fremdplatzierungen werden immer dann nötig, wenn mit andern Angeboten die Ziele nicht erreicht werden können. Sie sind für Betroffene oftmals eine einschneidende Massnahme. Deshalb ist eine klare Indikation nötig.
Nebst den Fällen, in denen das Vormundschaftsamt die Massnahme anordnet, melden sich Betroffene und Fachstellen auch direkt beim Sozialamt.
Voraussetzungen
Damit das Sozialamt die Finanzierung eines stationären Aufenthalts übernehmen kann, muss die Institution gewissen Minimalanforderungen genügen. Platzierungen werden nur in qualifizierten Institutionen vorgenommen.
Anforderungen sind insbesondere:
- ein klares Konzept
- genügend und für die Aufgabe qualifiziertes Personal
- es muss klar sein, wer hinter der Institution steht
- die Kostenstruktur muss klar und transparent sein.
Erst dann kann eine Kostengutsprache erteilt werden. Damit wir unsere Klienten vor unqualifizierten Angeboten schützen können, benötigen wir Zeit für Abklärungen. Die Bearbeitung eines Gesuchs dauert deshalb mindestens 14 Tage.
Eigene Wohnangebote des Sozialamtes
Das Sozialamt führt auch eigene Institutionen. Dabei handelt es sich um:
- eine betreute Wohngruppe im Haus zur Grünhalde, für suchtabhängige Klientinnen und Klienten
- eine Unterkunft für Obdachlose
Sozialamt
Brühlgasse 1
9004 St. Gallen
Telefon 071 224 50 37
Fax 071 224 57 41
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr
08.30 - 11.30 Uhr
Mo bis Do
13.30 - 17.00 Uhr
