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Sicherheitsdienste
Die gewerbsmässige Bewachung von Personen oder fremden Eigentums wie Grundstücke, Gebäude, gefährliche Güter oder Werttransporte, sowie die gewerbsmässige Übernahme von polizeiähnlichen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben bei Veranstaltungen oder in Betrieben, bedürfen einer Bewilligung.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn Gewähr für eine einwandfreie Aufgabenerfüllung geboten wird, die erforderlichen Rechtskenntnisse ausgewiesen sind und der Nachweis für eine für den Umfang des Geschäfts ausreichende Haftpflichtversicherung erbracht werden kann.
Seit dem 1. Januar 2005 werden die Bewilligungen durch das Polizeikommando des Kantons St.Gallen erteilt. Die entsprechenden Formulare und die Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben finden Sie auf der Homepage der Kantonspolizei St.Gallen unter nachfolgendem Link:
Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 61 06
Fax 071 224 66 66
Öffnungszeiten
Schalter Vadianstrasse 57
(Verkehrsbewilligungen über Mittag offen)
Montag bis Mittwoch
07.30-11.30 / 13.30-17.00
Donnerstag
07.30-11.30 / 13.30-18.00
Freitag
07.30-11.30 / 13.30-16.30
Kontaktstelle Innenstadt
Neugasse 5
Montag bis Freitag
10.00-11.30
