Anlässe und Veranstaltungen

Eine Bewilligung braucht es...

Gesetz

...wenn öffentlicher Grund, öffentliche Einrichtungen und Anlagen benützt werden und besondere Immissionen (Lärm, Geruch, Laser usw.) damit verbunden sind. Oder wenn Veranstaltungen einem unbestimmten Personenkreis offen stehen (Konzerte, Partys, Theater usw.) oder Getränke und Esswaren abgegeben werden.


Klären Sie bei der Planung folgende Punkte ab:

Die Lärmverträglichkeit, Parkplatzsituation inkl. Verkehrsregelung oder Parkplatzeinweisung, der Einbezug öffentlicher Verkehrsmittel, das Umfeld (Schule, Kirche, Spital, usw.), allfällige Kollision mit anderen Veranstaltungen, die Sicherheitsvorkehrungen wie Eingangs- und Veranstaltungskontrollen, sowie die brandschutztechnischen Vorkehrungen.

Stadtpolizei
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