
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Gastgewerbe
Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit setzt im Kanton St.Gallen ein Patent voraus. Zuständig für Restaurationsbewilligungen auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen ist die Gewerbepolizei.
Polizeistunde
In der Stadt dauert die allgemeine Schliessungszeit für gastgewerbliche Betriebe von Mitternacht bis 05.00 Uhr. Für die Nächte von Freitag bis Samstag gilt diese von 01.00 bis 05.00 Uhr. Für besondere Anlässe kann die Schliessungszeit auf Gesuch verkürzt oder aufgehoben werden. Ein entsprechender Antrag ist vom Wirt oder Festveranstalter an die Gewerbepolizei zu richten.
Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 60 91
Fax 071 224 66 66
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
07.30-11.30 / 13.30-17.00
Donnerstag
07.30-11.30 / 13.30-18.00
Freitag
07.30-11.30 / 13.30-16.30
Kontaktstelle Innenstadt
Neugasse 5
Montag bis Freitag
10.00-11.30
