Verkaufsgeschäfte

Allgemeine Ladenöffnung

Spisergasse

Die Läden dürfen von Montag bis Freitag von 06.00 - 19.00 Uhr und am Donnerstag bis 21.00 Uhr geöffnet sein. Am Samstag, sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr müssen die Läden um 17.00 Uhr geschlossen werden.


Am öffentlichen Ruhetag (Sonn- und Feiertag) sind die Verkaufsgeschäfte geschlossen zu halten.

Auf Gesuch hin kann eine Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen:

  • für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens vier je Laden und Jahr;
  • für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens zwei je Laden und Jahr;



Für hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag) sind keine Ausnahmen zulässig.


Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Erweiterte Ladenöffnungszeiten gelten für Läden und andere Verkaufsstellen (mit einer Fläche bis höchstens 120 m2), die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, Kioske, Blumenläden und Videotheken. Die erweiterten Ladenöffnungszeiten dauern am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr, am öffentlichen Ruhetag (Sonn- und Feiertag) von 07.00 bis 21.00 Uhr.



Preisbekanntgabe

Die Ziele der Preisbekanntgabevorschriften sind Preisklarheit, die Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Anbieter von Waren und bestimmten Dienstleistungen den Konsumenten den tatsächlich zu bezahlenden Preis inkl. Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben bekannt zu geben.

Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 61 06
Fax 071 224 66 66