
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Markt
Für die Teilnahme an einem im Marktreglement der Stadt St.Gallen festgelegten Märkte kann sich grundsätzlich jede Person bewerben, die das 18. Altersjahr vollendet hat und in den vergangenen zwei Jahren nicht wiederholt oder schwerwiegend polizeilche Vorschriften oder Auflagen verletzt hat. Ausländer benötigen die C-Niederlassung.
Bewerbungen für die Teilnahme an einem Markt (für Markthändler) sind schriftlich an die Stadtpolizei zu richten. In der Bewerbung ist der Platzbedarf (Laufmeter) anzugeben und es hat daraus hervorzugehen, welche Artikel verkauft werden möchten. Der Marktpolizei ist es vorbehalten, die Auswahl nach gegebenen Platzverhältnissen und der Branche zu treffen. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Es ist ein ausgewogenes Marktangebot anzustreben
- Bewerben sich mehrere Personen mit einem gleichartigen Angebot um einen Standplatz, erhalten bisherige Bewerber den Vorzug, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und deren einwandfreie Betriebsführung ausgewiesen ist.
Das Platzgeld, die Gebühren für die Benützung gemeindeeigener Marktstände sowie allfällige weitere Kosten (Wasser, Strom, Reinigung usw.) sind grundsätzlich vor Marktbeginn zu bezahlen.
Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 60 91
Fax 071 224 66 66
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
07.30-11.30 / 13.30-17.00
Donnerstag
07.30-11.30 / 13.30-18.00
Freitag
07.30-11.30 / 13.30-16.30
Kontaktstelle Innenstadt
Neugasse 5
Montag bis Freitag
10.00-11.30
