Taxibetriebe

Wer in der Stadt St.Gallen ein Taxiunternehmen führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung. Diese wird erteilt, wenn die in den Rechtsgrundlagen aufgeführten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.


Taxifahrzeuge

Jedes Taxi muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein und vor der Inbetriebnahme bei der Gewerbepolizei zur Ausrüstungskontrolle vorgeführt werden. Das geprüfte Fahrzeug wird mit einer Bewilligungsnummer versehen und im Fahrzeugausweis gekennzeichnet.


Taxichauffeusen/-chauffeure

Taxichauffeusen/-chauffeure bedürfen eine Bewilligung der Gewerbepolizei. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechenden Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Zudem sind gute Ortskenntnisse, ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache und das Wissen über die für Taxiführer massgebenden städtischen Vorschriften. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird anhand einer Fachprüfung festgestellt. Für die Vorbereitung zur Fachprüfung werden durch die Gewerbepolizei ein Leitfaden und die notwendigen Rechtsgrundlagen abgegeben.

Stadtpolizei
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