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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft.
Lange Zeit war Gewalt im sozialen Nahraum, in der gemeinsamen Wohnung, im Haus oder der Liegenschaft, ein Tabuthema. Erst in den letzten Jahren ist die Einsicht gewachsen, dass Gewalt geahndet werden muss - auch wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfindet.
Häusliche Gewalt liegt dann vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, sexuelle oder schwere psychische Gewalt ausüben oder androhen.
Beispiele solcher gewalttätigen Verhaltensweisen sind Schlagen, Einsperren, Beschimpfen, Bedrohen mit oder ohne Waffen, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Nachstellen, Auflauern, etc. Charakteristisch für Fälle von häuslicher Gewalt ist das eindeutige Machtgefälle zwischen der Gewalt ausübenden und der Gewalt betroffenen Person.
Bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft kann die Gewalt ausübende Person nach dem Polizeigesetz aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und mit einem Rückkehrverbot für (vorerst) zehn Tage belegt werden. Von Gewalt betroffene Personen haben Anspruch auf Schutz und Hilfe. Auf den einfachsten Nenner gebracht heisst das: "Wer schloth, de goth".
Sowohl den Gewalt betroffenen wie auch den Gewalt ausübenden Personen stehen verschiedene Institutionen zur Konfliktbewältigung zur Verfügung.
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Stadtpolizei
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Fax 071 224 66 66
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Donnerstag
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Telefon 071 224 60 00
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