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Busse - was nun?
Eine ärgerliche Sache für Sie, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder weitere Informationen dazu wünschen, so melden Sie sich bitte bei uns. In den meisten Fällen lassen sich Unklarheiten bereinigen. Zudem haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können eine Bussen direkt bei den uniformierten Beamtinnen und Beamten auf der Strasse, am Schalter der Stadtpolizei oder mit dem Einzahlungsschein bezahlen. Wird die Busse nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, erfolgt die Anzeige an die Untersuchungsbehörde.
Wenn Sie Ihre Übertretung richterlich beurteilen lassen möchten, können Sie eine Anzeige an die Untersuchungsbehörde verlangen. Dazu wenden Sie sich bitte innerhalb der 30-tägigen Bedenkfrist an die Ordnungsbussenzentrale.
Bankverbindungen für Ordnungsbussen
Postfinance (Zahlungen in CHF)
- Kontonummer 90-6230-3 Stadtpolizei St.Gallen, Ordnungsbussen, 9000 St.Gallen
- BIC POFICHBEXXX
- IBAN CH63 0900 0000 9000 6230 3
St.Galler Kantonalbank
- BIC KBSGCH22
- IBAN CH65 0078 1011 6000 0040 5 (Zahlungen in CHF)
- IBAN CH17 0078 1011 0351 8200 6 (Zahlungen in EURO)
Deutsche Postbank, Karlsruhe (Zahlungen in EURO)
- BLZ 66010075
- Konto 30935757 Finanzamt Stadt St.Gallen
Hypo Landesbank, Dornbirn (Zahlungen in EURO)
- BLZ 58000
- Konto 10363606011 Finanzamt der Stadt St.Gallen
Verwendungszweck: Ordnungsbussen Nr. und Kontrollschild
Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 60 00
Fax 071 224 66 66
Telefonischer Kontakt Ordnungsbussenzentrale
Montag bis Freitag
08.00-11.00 / 14.00-16.00
Geschwindigkeit / Rotlicht
Telefon 071 224 61 09
Parkbussen
Telefon 071 224 60 49
