Parkieren

Parkierärger in den Wohnquartieren

Zwei Geschichten und ein Gegenmittel

 

Endlich Feierabend, wüstes Hudelwetter und vor meinem Wohnhaus kein Parkplatz mehr frei. Weiter suchen? – Nicht bei diesem Wetter, will ja nach einem strengen Arbeitstag nicht auch noch von unten und oben nass werden. Entschluss gefasst, Auto parkiert und mit drei Sprüngen zur Haustüre – geschafft. Dies die eine Geschichte.

 

Fünf Stunden später, in der gleichen Strasse ist es dunkle Nacht, ausser drei Häuser weiter. Da brennt es in der Waschküche. Die Feuerwehr ist auf dem schnellsten Weg unterwegs und schon fast am Ziel, wenn da nicht ein Auto wäre! Einfach in die Verzweigung hinein parkiert. Kein Durchkommen mit den grossen Löschfahrzeugen der Feuerwehr – und jetzt? Das war eben die andere Sache.

 

Eigentlich will das Niemand verursachen – aber es geschieht täglich in unserer Stadt. Parkiert wird nicht nur ausserhalb der Markierung und Kurven, sondern auch unbekümmert im Bereich von Verzweigungen oder Verbotstafeln. Dadurch erschwert es die Zufahrt der Feuerwehrfahrzeuge oder behindert das Kreuzen des Individualverkehrs mit entsprechenden Gefahrenquellen für Kinder und älteren Leuten. Und im Winter wird zudem auch noch die Schneeräumung behindert.

 

Um diese Entwicklung zu bremsen, wird in den nächsten Wochen auch in den Abendstunden die Parkierordnung in den Wohnquartieren verstärkt kontrolliert. Beachten Sie bitte die Parkiervorschriften und schützen Sie sich vor unliebsamen Einzahlungsscheinen unter dem Scheibenwischer. Wir können Ihnen versichern, das ist das einzige Gegenmittel welches absolut wirksam ist. Und denken Sie bitte daran, die Stadtpolizei wird auch in Ihrer Strasse kontrollieren, nur wann das ist, verraten wir nicht. Wir hoffen, dass wir nicht für Sie die Rechnung schreiben müssen. In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe zu mehr Verkehrssicherheit.

Parkleitsystem (PLS)

In der Innenstadt von St.Gallen informiert das Parkleitsystem (PLS) über freie Parkplätze in den verschiedenen Parkierräumen.


Erweiterte Blaue Zone

In der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kann mittels Parkscheibe je nach Ankunftszeit bis maximal eineinhalb Stunden unentgeltlich parkiert werden. Beachten Sie die Bedienungsanleitung auf der Parkscheibe.


Für längere Parkzeiten benötigen Sie:


  • Tageskarte
  • Anwohnerbewilligung
  • Pendlerbewilligung


Park & Ride

Für Pendler stehen auf der Bogenstrasse Kreuzbleiche, bei der Reitbahn Kreuzbleiche, beim Parkplatz Hirschen St.Fiden, an der Riethüsli- und Demutstrasse und an der Lindentalstrasse "Park and Ride"-Anlagen zur Vergügung.


Mit dem Kauf eines Tagesbillettes, eines monatlichen oder jährlichen Abonnements der VBSG oder SBB haben Sie die Möglichkeit, eine "Park and Ride" -Parkkarte für dieselbe Zeit zu lösen, welche das Parkieren ohne Bedienung der Parkuhr oder des Ticketsautomaten ermöglicht.


Formular Privatanzeige

Stadtpolizei
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 60 00
Fax 071 224 66 66

Öffnungszeiten

Verkehrsbewilligungen

Montag bis Mittwoch

07.30 - 17.00

Donnerstag

07.30 - 18.00

Freitag

07.30 - 16.30


Kontaktstelle Innenstadt

Neugasse 5

Montag bis Freitag

10.00 - 11.30