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Vormundschaftsamt
Zu den Aufgaben des Vormundschaftsamtes gehören die Vorbereitung und der Vollzug der Geschäfte der Vormundschaftsbehörde (einer selbstständigen kommunalen Behörde, die dem kantonalen Justiz- und Polizeidepartement untersteht), die Abklärungen und Anordnungen vormundschaftlicher Massnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Pflegekinder-Aufsicht sowie die vormundschaftliche Vermögensverwaltung und -beiratschaft.
Die Amtsvormundschaft, ergänzt durch private Betreuungspersonen, führt die ihr von der Vormundschaftsbehörde zugewiesenen Betreuungsmassnahmen aus. Sie wurde im Jahre 1990 dem Vormundschaftsamt (früher auch Vormundschaftsverwaltung, Waisenamt) eingegliedert, während sie zuvor eine eigene Dienststelle gebildet hatte.
Neben der Rechnungsprüfung von Familienstiftungen, Legaten und Vereinen fielen auch Testamentshinterlegungen und -eröffnungen sowie die Genehmigung von Erb- und Eheverträgen während Jahrzehnten in den Zuständigkeitsbereich des Vormundschaftsamtes (vgl. dazu auch Stadtkanzlei und Einwohneramt).
| Findmittel |
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| Archivbestand Vormundschaftsamt (Datenbank) |
| Ablieferungsprotokolle |
| Vormundschaftsbehörde: Register zu den Protokollen, 1919-1952 (Sign.: 5/0/50-54), sowie zu den Protokollen betr. aussereheliche Kinder, 1912-1952 (Sign.: 5/0/55-56) |
| Waisenbuch: Register, 1912-1930 (Sign.: 5/0/57) |
| Umfang |
|---|
| 255 Bände und 240 Lfm. Akten |
| Signaturen |
|---|
| 5/8 |
| 5/40 |
| 5/59 |
| 5/92 |
| 5/93 |
| 5/96 |
| 5/121 |
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9000 St.Gallen
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