Vermittleramt

Band 27 und 28 (1884-87) der Vermittleramtsprotokolle.

Der Vermittler bzw. die Vermittlerin (andernorts Friedensrichter genannt) versucht, in Zivilstreitigkeiten eine Versöhnung bzw. einen Vergleich zwischen den Kontrahenten herbeizuführen und sie zum Verzicht auf eine gerichtliche Weiterziehung ihres Falles zu bewegen.


Die Vermittler werden vom Volk gewählt und figurieren seit 1985 im städtischen Organigramm unter "Bürgerschaft und Behörden" und damit ausserhalb der engeren Stadtverwaltung. Früher war ihr Amt in die Finanzverwaltung (1918-1929) und in die Verwaltung des Innern (1974-1981) eingegliedert bzw. unter der Rubrik "Allgemeines" aufgeführt (1930-1973, 1982-1984).

In Anlehnung an die Verhältnisse vor der Stadtvereinigung waren ab 1918 in allen drei Stadtkreisen Vermittler tätig, deren Aufgaben jedoch 1924 einem einzigen zentralen Vermittleramt übertragen wurden.


Findmittel
Archivbestand Vermittleramt (Datenbank)
Geschäftsregister zu den Vermittleramts-Protokollen, 1923-1965 (Sign.: 5/0/24-35)
Geschäftsregister zu den Vermittleramts-Protokollen des Kreises Centrum, 1915-1924 (Sign.: 1/0/126)
Geschäftsregister zu den Vermittleramts-Protokollen des Kreises West, 1902-1924 (Sign.: 2/0/43)

Umfang
90 Bände und 50 Lfm. Akten

Signaturen
5/5
5/13
5/63
5/65

Archivalien
Protokolle (Kreise Centrum und West), 1918-1924 (Kreis Ost fehlt)
Protokolle, 1924-1977
Urteile, 1919-1989
Personenbezogene Vermittleramtsakten, 1951-1982


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