
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Begegnungszone
Die Begegnungszone löst die bisherige Wohnstrasse ab und wird teilweise auch in der St.Galler Innenstadt zur Anwendung kommen. Seit dem 1. Oktober 2003 ist die südliche Altstadt Begegnungszone. In dieser Zone gelten folgende Verkehrsregeln:
- Fussgänger sind vortrittsberechtigt und dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Parkieren nur auf markierten Parkfeldern
- Güterumschlag erlaubt
Amt für Umwelt und Energie
Koordination clevermobil
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 56 90
Fax 071 224 57 73
Kundenzentrum
Vadianstrasse 8
Telefon 0848 747 900
Fax 0848 747 950
