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Produktions-/Industrieabfälle
In diese Kategorie fallen Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die mit ihrer Zusammensetzung nicht den Abfällen privater Haushalte entsprechen (dazu siehe Private Abfälle), zum Beispiel Produktions- und Verpackungsmaterialien. Dabei ist zwischen zulässigen, bedingt zulässigen und nicht zulässigen Abfällen zu unterscheiden:
Zulässig:
Holz, Brandholz, Karton*, Kunststoff*, Papier*, Textilien, Verpackungen
Bedingt zulässig:
Ballen, Blöcke, Rollen, Wurzelstöcke, zähe Bänder, Stäube (z.B. Holzstaub)
Nicht zulässig:
Batterien, Beton, Steine, Elektrogeräte, Entladungslampen, Erde, Gase, Gifte,
(z.B. Zyanid), Kühlschränke, Lösungsmittel, Munition, Pneus, Schrott
*sofern nicht sinnvoll verwertbar, da z.B. verschmutzt
Wie entsorgen?
Zulässige Abfälle können direkt dem Kehrichtheizkraftwerk St.Gallen zugeführt werden, bedingt zulässige erst nach Rücksprache mit der Abfallberatung von Entsorgung St.Gallen. Von regelmässigen Anlieferern wird eine Abfalldeklaration verlangt.
Entsorgung St.Gallen
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 53
Fax 071 224 59 01
Abfallberatung
Telefon 071 224 50 50
Fax 071 224 59 01
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
