Produktions-/Industrieabfälle

Industrieabfälle

In diese Kategorie fallen Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die mit ihrer Zusammensetzung nicht den Abfällen privater Haushalte entsprechen (dazu siehe Private Abfälle), zum Beispiel Produktions- und Verpackungsmaterialien. Dabei ist zwischen zulässigen, bedingt zulässigen und nicht zulässigen Abfällen zu unterscheiden:

 

Zulässig:

Holz, Brandholz, Karton*, Kunststoff*, Papier*, Textilien, Verpackungen

 

Bedingt zulässig: 

Ballen, Blöcke, Rollen, Wurzelstöcke, zähe Bänder, Stäube (z.B. Holzstaub)

 

Nicht zulässig:

Batterien, Beton, Steine, Elektrogeräte, Entladungslampen, Erde, Gase, Gifte,

(z.B. Zyanid), Kühlschränke, Lösungsmittel, Munition, Pneus, Schrott

  

*sofern nicht sinnvoll verwertbar, da z.B. verschmutzt


Wie entsorgen?

Zulässige Abfälle können direkt dem Kehrichtheizkraftwerk St.Gallen zugeführt werden, bedingt zulässige erst nach Rücksprache mit der Abfallberatung von Entsorgung St.Gallen. Von regelmässigen Anlieferern wird eine Abfalldeklaration verlangt. 

Entsorgung St.Gallen
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 53
Fax 071 224 59 01

Abfallberatung
Telefon 071 224 50 50
Fax 071 224 59 01

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag

08.30 bis 11.30 Uhr

13.30 bis 17.00 Uhr

 

Freitag

08.30 bis 11.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr