Kehricht

Kehrichtsäcke

Für die Bereitstellung von Haus-, Gewerbe- und Industriekehricht zur Abfuhr sind ausschliesslich die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke der Stadt St.Gallen zu verwenden.

 

Die Gebührensäcke können in allen Supermärkten sowie in den meisten Quartierläden der Stadt St. Gallen gekauft werden.


Maximalgewichte pro Kehrichtsack

  • bei 17 Liter Säcken    ca. 4 kg
  • bei 35 Liter Säcken    ca. 7 kg
  • bei 60 Liter Säcken    ca. 15 kg
  • bei 110 Liter Säcken  ca. 25 kg


Was gehört nicht in den Kehricht?

(bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Informationen)

 

Nicht zulässig:

  • Explosive und selbstentzündbare Stoffe
  • Pneus
  • Sonderabfälle (Medikamente, Öle, Batterien, Chemikalien, Farbreste, etc.)
  • Tierkörper
  • Abfälle aus Metzgereien

 

Ökologisch nicht sinnvoll:

  • Bauschutt
  • Wertstoffe (Papier/Karton, Glas, Metalle, etc.)


Vorgehen bei defekten Kehrichtsäcken

Neue Kehrichtsäcke, welche Produktionsfehler aufweisen, können bei der Verkaufsstelle umgetauscht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Probleme mit neuen, defekten Kehrichtsäcken mit.


Mehr zum Thema

Beratungsadressen, aktuelle Entsorgungsgebühren und viele andere nützliche Informationen finden Sie in der Rubrik Online-Dienste.

Entsorgung St.Gallen
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 53
Fax 071 224 59 01

Abfallberatung
Telefon 071 224 50 50
Fax 071 224 59 01

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag

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13.30 bis 17.00 Uhr

 

Freitag

08.30 bis 11.30 Uhr

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