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Kehricht
Für die Bereitstellung von Haus-, Gewerbe- und Industriekehricht zur Abfuhr sind ausschliesslich die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke der Stadt St.Gallen zu verwenden.
Die Gebührensäcke können in allen Supermärkten sowie in den meisten Quartierläden der Stadt St. Gallen gekauft werden.
Maximalgewichte pro Kehrichtsack
- bei 17 Liter Säcken ca. 4 kg
- bei 35 Liter Säcken ca. 7 kg
- bei 60 Liter Säcken ca. 15 kg
- bei 110 Liter Säcken ca. 25 kg
Was gehört nicht in den Kehricht?
(bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Informationen)
Nicht zulässig:
- Explosive und selbstentzündbare Stoffe
- Pneus
- Sonderabfälle (Medikamente, Öle, Batterien, Chemikalien, Farbreste, etc.)
- Tierkörper
- Abfälle aus Metzgereien
Ökologisch nicht sinnvoll:
- Bauschutt
- Wertstoffe (Papier/Karton, Glas, Metalle, etc.)
Vorgehen bei defekten Kehrichtsäcken
Neue Kehrichtsäcke, welche Produktionsfehler aufweisen, können bei der Verkaufsstelle umgetauscht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Probleme mit neuen, defekten Kehrichtsäcken mit.
Beratungsadressen, aktuelle Entsorgungsgebühren und viele andere nützliche Informationen finden Sie in der Rubrik Online-Dienste.
Entsorgung St.Gallen
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 53
Fax 071 224 59 01
Abfallberatung
Telefon 071 224 50 50
Fax 071 224 59 01
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
