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Sanierungskonzept und Baubegleitung
Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept für Gebäude ist eine wichtige Grundlage für eine ökonomisch und energetisch optimierte Abstimmung von verschiedenen Sanierungsmassnahmen und -schritten. Das Konzept umfasst die Aufnahme des Ist-Zustandes (Energienachweis nach der SIANorm 380/1), eine Aufstellung der technisch und baurechtlich möglichen und empfohlenen Massnahmen und deren Wirkung. Teil des Konzepts sind zudem eine Grobkalkulation der Investitions- und Betriebskosten, Vorschläge zur Etappierung der Sanierung sowie die Berechnung des Wärmebedarfs nach einer optimalen Sanierung.
* Die aufgeführten Kosten sind Erfahrungswerte, effektive Kosten können davon abweichen.
| So wird gefördert | |
|---|---|
| Kosten Sanierungskonzept für ein Einfamilienhaus | 2800.- |
| Förderbeitrag des kantonalen Gebäudeprogramms (wird abgezogen) | - 800.- |
| Erste Tranche (50%) aus dem Energiefonds | - 1000.- |
Zweite Tranche, wenn innert zweier Jahre Massnahmen umgesetzt werden, die wenigstens die Hälfte der im Sanierungskonzept empfohlenen Energieeinsparung erzielen. | - 1000.- |
| Investitionskosten für Bauherrschaft | 0.- |
Wird im Rahmen des Erstberatungsgesprächs ein Sanierungskonzept empfohlen oder verlangt, werden 50 Prozent der Kosten vom Energiefonds übernommen, wenn das Sanierungskonzept durch eine Person erstellt wird, die als GEAK-Experte der Kantone akkreditiert ist. Die Kosten für ein Sanierungskonzept werden zu 100 Prozent übernommen, wenn innert zwei Jahren seit der Erstellung Beiträge für die im Sanierungskonzept als wichtigste bezeichnete Massnahme beantragt werden.
| Maximalbeiträge | |
|---|---|
| Einfamilienhäuser | 3000.-* |
| Übrige Gebäude | 4000.-* |
* inklusive Förderbeitrag des kantonalen Gebäudeprogramms
Für Gebäude mit Baujahr vor 1990 oder einem Heizwärmebedarf von über 12 Litern Heizöl pro Quadratmeter Energiebezugsfläche ist ein Sanierungskonzept in der Regel Voraus-setzung für Förderbeiträge in den Bereichen Wärmedämmung, Erdsonden für Wärme-pumpen und Anschluss an Wärmeverbundnetze.
Baubegleitung
Der Energiefonds der Stadt St.Gallen unterstützt die Baubegleitung an selbst genutztem Wohnraum mit Förderbeiträgen. Sie können sich bei Ihrer energetischen Gebäudesanierung von einer Fachperson begleiten lassen. Damit gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Planung und optimalen Umsetzung der energetischen Massnahmen.
| Maximalbeiträge | |
|---|---|
| Einfamilienhäuser | 1500.- * |
| Mehrfamilienhäuser | 2000.- * |
* nur bei Sanierungsmassnahmen an selbst genutztem Wohnraum
Amt für Umwelt und Energie
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9001 St.Gallen
Telefon 071 224 56 76
Fax 071 224 53 73
Kundenzentrum
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