Wärmedämmung

Wärmedämmung

Mit einer optimierten Dämmung der Gebäudehülle lassen sich auf lange Sicht viel Energie und Geld sparen. Insbesondere bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1950 und 1990 kann der Wärmebedarf um bis zu zwei Drittel reduziert werden. Gleichzeitig erhöht sich die Behaglichkeit. Wärmeverluste von Gebäuden entstehen durch Undichtigkeiten sowie durch die Wärmeleitfähigkeit von Aussenbauteilen wie Wände, Böden, Dächer, Fenster usw. und lassen sich durch heutige Isolationsmaterialien erheblich verringern. Für Gebäude mit übermässigem Heizwärmebedarf ist – als Voraussetzung für eine Förderberechtigung – ein Sanierungskonzept erforderlich.

So wird gefördert*: 

Dämmung (Kellerdecke, Estrichboden, Wände OG,

Ersatz der Fenster) eines bestehenden Einfamilienhauses

(jährliche Einsparung von 15 000 kWh):

 
Kosten** Wärmedämmung und Fensterauswechslung                                          41'000.-
 Energiefonds Förderbeitrag (50 Rp./kWh mal 15 000 kWh) - 7500.-

Investitionskosten für die Bauherrschaft                                                            

 33'500.-

* Ohne Förderbeitrag des kantonalen Gebäudeprogramms

** Die aufgeführten Kosten sind Erfahrungswerte, effektive Kosten können davon abweichen.

 

Der Basisbeitragssatz für Wärmeeffizienzmassnahmen an bestehenden Gebäuden beträgt 50 Rp. pro kWh Wärme, die pro Jahr nicht mehr benötigt wird. Oder als Faustregel:

Für jeden pro Heizperiode nicht mehr benötigten Liter Heizöl erhalten Sie einen Förderbeitrag von bis zu 5 Franken.

 

Maximalbeiträge

Fr. 60.- pro m2 für die ersten 500m2 Energiebezugsfläche

Fr. 50.- pro m2 für die nächsten 500m2 Energiebezugsfläche

Fr. 40.- pro m2 für die restliche Energiebezugsfläche

 

Für jedes Prozent, um das der mittels Systemnachweis berechnete Heizwärmebedarf den gesetzlichen Grenzwert unterschreitet, wird der Maximalbeitragssatz um 2.5 Prozent erhöht, maximal bis zu einer Verdoppelung des einfachen Maximalbeitragssatzes.

 

Pauschalbeitrag

Der Beitrag für Wärmedämmmassnahmen, die auch durch das Gebäudeprogramm der Kantone gefördert werden, wird pauschal berechnet. Er beträgt die Hälfte des Beitrags des kantonalen Gebäudeprogramms.