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Licht
Kunstlicht in Aussenräumen ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer Kultur geworden. Die zunehmenden Lichtemissionen zeigen aber auch negative Begleiterscheinungen. Oft wird ein erheblicher Teil des erzeugten Lichts in die natürliche Umwelt abgegeben - und das hat negative Folgen für nachtaktive Tiere und Insekten. Nächtliches Kunstlicht wird aber auch immer mehr für Menschen zum lästigen Phänomen. Lichtemissionen lassen sich mit verschiedenen Massnahmen vermeiden.
Das Immissionsschutz der Stadt St.Gallen regelt den Schutz vor Lichtimmissionen:
- Beleuchtungsanlagen, die Aussenbereiche erhellen, sind so einzurichten, dass sie keine störenden Immissionen ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen.
- Der Betrieb von Anlagen, die im Freien Licht- oder Lasereffekte erzeugen, darf keine schädlichen oder über den Bestimmungsbereich hinausgehende Immissionen verursachen und ist bewilligungspflichtig.
Das Amt für Umwelt und Energie ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen im Bereich Lichtemissionen.
Amt für Umwelt und Energie
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 56 90
Fax 071 224 57 73
Kundenzentrum
Vadianstrasse 8
Telefon 0848 747 900
Fax 0848 747 950
