Luftreinhaltung

Wintersmog

Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung (LRV) soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.


Das Amt für Umwelt und Energie ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligung von verschiedenen Anlagen, welche schadstoff- oder geruchsbelastete Emissionen ausstossen. Zudem wird über die Belastung der Luft informiert.


Die Stadt ist für folgende Bereiche zuständig:


Anlagen zur Wärmeerzeugung

Feuerungsanlagen und stationäre Verbrennungsmotoren (Wärme-Kraft-Kopplung)


Gewerbliche Betriebe

Die Bewilligung von Betrieben erfolgt im Baugesuchsverfahren. Für die Branchen Autoreparatur, Textilreinigung, Baumaler und Abfallrecycler besteht eine Branchenlösung. Dort werden die Kontrollen durch autorisierte Fachstellen durchgeführt. Bei den übrigen Anlagen erfolgt die Kontrolle von Maschinen, Einrichtungen und Abluftanlagen in Einzelfall.


Verbrennen von Abfällen

Das Verbrennen jeglicher Art von Abfall ist verboten. Über die fachgerechte Entsorgung erfahren Sie mehr auf den Seiten von Entsorgung St.Gallen.

Auf Stadtgebiet dürfen im Freien keine Feuer gemacht werden. Ausgenommen ist das Grillieren. Brauchtumsfeuer sind meldepflichtig. Ausnahmen für Wald- und Gartenabfälle ausserhalb des Siedlungsgebietes sind im Immissionsschutzreglement festgehalten. Darin sind auch weitere Bereiche der Luftreinhaltung geregelt.


Klagen

Anlaufstelle auf Stadtgebiet ist die Stadtpolizei, Tel. 071 224 60 00


Amt für Umwelt und Energie
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 50 14
Fax 071 224 57 73

Kundenzentrum
Vadianstrasse 8
Telefon 0848 747 900
Fax 0848 747 950