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nichtionisierende Strahlung
Mit dem Einsatz elektrischer Energie, elektrischer Geräte und drahtloser Kommunikation entstehen immer elektrische und magnetische Felder. Im niederfrequenten Bereich spricht man von Feldern, im hoch-frequenten Bereich von nichtionisierender Strahlung (NIS). Der Einfluss dieser Felder auf Lebewesen ist noch nicht geklärt.
Einen Teil der NIS-Belastung können wir durch gezielten Einsatz, durch Ausschalten nicht benötigter Geräte oder geschicktes Anordnen von Geräten und Leitungen zu Hause und am Arbeitsplatz selbst beeinflussen. Durch einfache Änderungen lassen sich überraschend grosse Reduktionen erzielen. Andere Quellen können wir als einzelne im Alltag nicht beeinflussen: ortsfeste Anlagen der Energieversorgung, Bahnstrom, Rundfunkanlagen, Basisstationen für die Mobiltelefonie. Die Begrenzung der Strahlung dieser Anlagen ist in der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) neues Fenster geregelt.
Vollzug NIS - Verordnung
Das Amt für Umwelt und Energie vollzieht die NIS-Verordnung auf dem Stadtgebiet und erfüllt folgende Aufgaben:
- prüft Baugesuche für neue und geänderte Anlagen
- überwacht die durch diese Anlagen verursachten Belastungen
- verlangt und organisiert Belastungsmessungen bei Verdacht auf überschrittene Grenzwerte
- führt und aktualisiert den Standortkataster Mobilfunkantennen neues Fensterder Stadt
- strebt die kleinstmögliche NIS-Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder an.
Beratung
Bei Fragen rund um nichtionisierende Strahlung sind wir Ihre Ansprechpartner.
Elektrosmog im Alltag
Die Broschüre "Elektrosmog im Alltag" zeigt, wie Sie elektromagnetische Felder im Arbeits- und Wohnbereich erkennen und vermindern können. Sie können diese bestellen neues Fenster oder als pdf herunterladen.
| Faktenblatt Strahlung durch digitalen Rundfunk und drahtlose Computernetzwerke (137 kb, PDF) | 06.01.2009 |
