nichtionisierende Strahlung

 
Mobilfunkantenne

Mit dem Einsatz elektrischer Energie, elektrischer Geräte und drahtloser Kommunikation entstehen immer elektrische und magnetische Felder. Im niederfrequenten Bereich spricht man von Feldern, im hoch-frequenten Bereich von nichtionisierender Strahlung (NIS). Der Einfluss dieser Felder auf Lebewesen ist noch nicht geklärt.

Einen Teil der NIS-Belastung können wir durch gezielten Einsatz, durch Ausschalten nicht benötigter Geräte oder geschicktes Anordnen von Geräten und Leitungen zu Hause und am Arbeitsplatz selbst beeinflussen. Durch einfache Änderungen lassen sich überraschend grosse Reduktionen erzielen. Andere Quellen können wir als einzelne im Alltag nicht beeinflussen: ortsfeste Anlagen der Energieversorgung, Bahnstrom, Rundfunkanlagen, Basisstationen für die Mobiltelefonie. Die Begrenzung der Strahlung dieser Anlagen ist in der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) geregelt.

 

 

Vollzug NIS - Verordnung

Das Amt für Umwelt und Energie vollzieht die NIS-Verordnung auf dem Stadtgebiet und erfüllt folgende Aufgaben:

  • prüft Baugesuche für neue und geänderte Anlagen
  • überwacht die durch diese Anlagen verursachten Belastungen
  • verlangt und organisiert Belastungsmessungen bei Verdacht auf überschrittene Grenzwerte
  • führt und aktualisiert den Standortkataster Mobilfunkantennen der Stadt
  • strebt die kleinstmögliche NIS-Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder an.

Beratung

Bei Fragen rund um nichtionisierende Strahlung sind wir Ihre Ansprechpartner.

 

Elektrosmog im Alltag

Die Broschüre "Elektrosmog im Alltag" zeigt, wie Sie elektromagnetische Felder im Arbeits- und Wohnbereich erkennen und vermindern können. Sie können diese bestellen oder als pdf herunterladen.

     

Amt für Umwelt und Energie
Vadianstrasse 6
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 59 07
Fax 071 224 57 73