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Überwachungskameras helfen bei Strafverfolgung
Das Bundesgericht hat am 14. Dezember 2006 die städtische Regelung betreffend Aufbewahrungsdauer von Videoaufzeichnungen vollumfänglich bestätigt. Bilder von Überwachungskameras dürfen während 100 Tagen aufbewahrt und im Strafverfahren verwendet werden. Nun liegt die schriftliche Begründung vor.
Das Bundesgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung, dass die im neuen Polizeireglement vorgesehene Aufbewahrungsdauer für Videoaufzeichnungen verfassungsmässig ist. Es anerkennt erhebliche sachliche Gründe, die eine Aufbewahrungsdauer von 100 Tagen grundsätzlich rechtfertigen und bestätigt damit die Absicht, die Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Bundesverfassung zur Festlegung von strafpräventiven und Beweis sichernden Massnahmen zulässt.
Die Videoaufzeichnungen und deren Aufbewahrung während 100 Tagen stellen eine präventive Massnahme zur Verhütung von Straftaten dar. Im Rahmen der Strafverfolgung dienen die Aufzeichnungen zudem als aussagekräftiges Beweismaterial. Die verhältnismässig lange Aufbewahrungsfrist ist notwendig, da das Anzeigeverhalten der von Straftaten betroffenen Personen oft von persönlichen Umständen abhängt. Das Bundesgericht führt dazu aus, dass zum Beispiel bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität oder gegen Jugendliche mit einer Anzeige oder einem Strafantrag aus Scham oder Furcht eine gewisse Zeit zugewartet wird. Die 100-tägige Aufbewahrungsfrist stellt sicher, dass das Aufzeichnungsmaterial auch in diesen Fällen zur Ermittlung der Täterschaft noch zur Verfügung steht.
Der Stadtrat begrüsst es, dass diese wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit an neuralgischen Stellen des öffentlichen Grundes verwirklicht werden kann.
Das Polizeireglement schreibt vor, dass eine missbräuchliche Verwendung des Bildmaterials durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu verhindern ist. Weil das Bundesgericht eine zusätzliche rechtliche Regelung dieser Fragen als wünschbar bezeichnet hat, wird der Stadtrat vor der Realisierung der ersten Video-Überwachungsanlage Ausführungsvorschriften erlassen und prüfen, ob er dem Stadtparlament allenfalls eine Ergänzung des Polizeireglements vorschlagen will.
Stadtkanzlei/Medien - Überwachungskameras helfen bei Strafverfolgung (17.01.2007 00:00)
