Reglementsentwurf für Fussballspiele in der AFG Arena St.Gallen

Quelle: www.tagblatt.ch

In Beantwortung eines am 17. November 2009 eingereichten Postulats schlägt der Stadtrat vor, die Bewilligungspflicht von Fussballspielen in der AFG Arena und der verursachergerechte Kostentragung der Sicherheitsaufwendungen gesetzlich zu verankern. Das Stadtparlament wird den Reglementsentwurf voraussichtlich in der Sitzung vom 14. September 2010 beraten.


Seit einigen Jahren bewegen die Ausschreitungen im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen auch in der ganzen Schweiz die Gemüter und beschäftigen die Polizeikorps und weitere staatliche Stellen. Der Bund hat mit der Teilrevision des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 24. März 2006 neue Instrumente zur Verhinderung von und Begegnung mit Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen geschaffen: Hooligans werden in einem nationalen Informationssystem erfasst und mittels Rayonverbot, Meldeauflage, Ausreisebeschränkung oder einem maximal 24stündigen Polizeigewahrsam von Stadien ferngehalten.

 

Auch die Stadt St.Gallen hat auf die Entwicklung reagiert, etwa mit der Realisierung einer Videoüberwachung im Umfeld der AFG-Arena oder der Aufstockung des Korpsbestands. Insbesondere seit dem Bezug der neuen Fussballarena im Westen der Stadt mussten die Sicherheitsaufgebote der Stadtpolizei markant erhöht werden. Für die Stadt St.Gallen hat sich die finanzielle Belastung in den letzten Jahren vervielfacht. Weil die hohen Sicherheitskosten nicht ausschliesslich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet werden sollen, wurde zwischen der Stadt und der Betriebs AG AFG Arena St.Gallen (BAG) im Jahre 2008 ein Vertrag abgeschlossen. Dieser bestimmte insbesondere, dass rund 60 Prozent der polizeilichen Sicherheitskosten von der BAG zu übernehmen seien. Für Folgeverträge wurde vereinbart, dass bei allfälligen Änderungen der Modalitäten die Kostenbeteiligung im Rahmen von 60 Prozent ausfalle.

 

Nachdem die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren(KKJPD) im November 2009 ein Papier mit Empfehlungen für Massnahmen gegen Gewalt in und um Fussball- und Eishockeystadien verabschiedet hatte, hat sich der Stadtrat entschieden, die Bewilligungspflicht für Fussballspiele sowie die Kostenbeteiligungspflicht der Veranstalterin auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Da die damit ins Auge gefassten Probleme im Wesentlichen die Spiele in der AFG Arena St.Gallen betreffen, ist es sachgerecht, eine eigentliche „Lex Arena“ zu erlassen und von einer generellen Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen in der Stadt St.Gallen abzusehen. Das Gesetz insgesamt steht im Einklang mit den Massnahmenempfehlungen der KKJPD, die von der Konferenz Städtischer Polizeidirektorinnen und –direktoren (KSPD), mithin von den Städten, begrüsst werden.

 

Bewilligungspflicht 

Die Bewilligungspflicht der Fussballspiele erlaubt eine verstärkte Einflussnahme der Polizei auf das Sicherheits- und Verkehrskonzept. Die Heimspiele des FC St.Gallen werden von durchschnittlich über 12'000 Fussballbegeisterten besucht. Vor und nach den Spielen wird der öffentliche Raum stark belastet. Durch entsprechende verkehrspolizeiliche Massnahmen werden die Auswirkungen auf den Strassenraum möglichst gering gehalten. Die Bewilligungspflicht erlaubt die polizeiliche Anordnung von notwendigen Auflagen und Bedingungen. Dadurch kann das Sicherheitskonzept laufend ergänzt und verbessert werden. Die Möglichkeit einer verstärkten Einflussnahme bedeutet für die städtischen Behörden auch eine grössere Verantwortung.

 

Kostentragung 

Die Verhinderung von Gewalt an Heimspielen des FC St.Gallen sowie die Entsendung von Polizeikräften an Konkordatseinsätze binden umfangreiche Personalressourcen bei der Stadtpolizei. Bei einzelnen Einsätzen werden darüber hinaus Einheiten der Kantonspolizei St.Gallen bzw. des Ostschweizerischen Polizeikonkordats beigezogen. Die Kosten für diese Ordnungs- und Sicherheitsmassnahmen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen und haben ein Mass erreicht, das weit über der polizeilichen Grundversorgung, dem grundsätzlich gebührenfreien Service public liegt.

 

Der Stadtrat sieht eine Kostentragung vor, die verschiedenen Aspekten Rechnung trägt. Einerseits soll die polizeiliche Grundversorgung kostenlos sein. Diese Sockelleistung je Spiel hat der Stadtrat auf 200 Stunden festgelegt. Für die Austragung eines risikoarmen Spiels werden der Veranstalterin damit keine Polizeikosten in Rechnung gestellt werden. Beansprucht ein Polizeieinsatz indessen mehr als 200 Stunden, werden 60 Prozent davon der BAG in Rechnung gestellt. Es ist sachgerecht, dass sich auch die Öffentlichkeit mit 40 Prozent an den weiteren Kosten beteiligt. Damit wird der wichtigen Bedeutung des Spitzenfussballs für die Stadt und den gesamten Kanton Rechnung getragen. Zudem übernimmt die Stadt mit der Schaffung einer Bewilligungspflicht und der Möglichkeit, Auflagen und Bedingungen zu verfügen, auch eine grössere Verantwortung.

 

Noch nie hatten so viele so wenigen so viel Ärger zu verdanken!

Die Situation im Umfeld der AFG Arena lässt sich in dieser freien Abwandlung eines berühmten Satzes von Winston Churchill auszudrücken. Die Stadt will handeln. Ziel muss es sein, die Situation mit einem Bündel von Massnahmen so zu verbessern, dass in Zukunft bedeutend weniger Polizei als heute zur Aufrechterhaltung der Sicherheit notwendig ist. Dies liegt sowohl im Interesse der Stadt als auch der Veranstalterin.