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Grundstücksteigerung
Betreibungsamt St. Gallen - Betreibung Nr. 912788
Schuldnerin und Grundeigentümerin:
Replag Renovations- und Planungs-AG, Ilgenstr. 11, 9000 St. Gallen
Steigerungstag:
Dienstag, 1. Juni 2010, 10.00 Uhr
Steigerungslokal:
Gantamt St. Gallen, Burgstr. 61, 9000 St. Gallen
Ende Eingabefrist:
Mittwoch, 14. April 2010
Auflage Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:
Vom 26. April 2010 bis 6. Mai 2010 auf dem Büro 102 des Betreibungsamtes St. Gallen
Besichtigung der Steigerungsobjekte:
Dienstag, 18. Mai 2010, 10.00 Uhr
Steigerungsobjekte (Grundpfand):
- Grundstück Nr. 2069, Ilgenstr. 11, 9000 St. Gallen
(GB St. Gallen): Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 2754; 297.9 m2
Gartenanlage, Gebäude, übrige befestigte Verkehrsfläche
- Grundstück Nr. 2070, Ilgenstr. 9, 9000 St. Gallen
(GB St. Gallen): Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 2755; 307.2 m2
Gartenanlage, Gebäude, übrige befestigte Verkehrsfläche
Betreibungsamtliche Schätzung vom 17.02.2010:
- Grundstück Nr. 2069: Fr. 960'000.00
- Grundstück Nr. 2070: Fr. 1'150'000.00
Die Grundstücke Nr. 2069 und Nr. 2070 werden gesamthaft versteigert.
Hinweise:
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. bis 4. Rang. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von Fr. 200'000.— (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes St. Gallen - keine Privatchecks) zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 11. Juni 2010 zahlbar. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Im Weiteren wird auf Art. 133 bis 143 SchKG, auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) sowie auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG – SR 211.412.41) vom 16.12.1983 und deren Änderungen sowie die dazugehörende Verordnung (BewV – SR 211.412.411) vom 01.10.1984 und deren Änderungen verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte im SHAB vom 10. März 2010 und im Amtsblatt des Kantons St. Gallen Nr. 10 vom 8. März 2010 aufmerksam gemacht. Stadt St.Gallen, Betreibungsamt, 10. März 2010
