Öffentliche Auflage

Am 17. August 2010 hat der Stadtrat folgende öffentliche Auflage beschlossen:


Zonenplanänderung Geissberg / Altenwegen; Erlass einer Zone für bestimmte Nutzungsarten mit maximal zulässigen Fahrtenzahlen

 

Nutzungsbeschränkungen gemäss Art. 28octies BauG mit folgenden Festlegungen: Zulässig sind zonengemässe Nutzungen, wenn während den nachmittäglichen Spitzenstunden des übergeordneten Strassennetzes am Samstag und am Sonntag 25 Fahrten (Zu und Wegfahrten zusammen) pro ha Grundfläche nicht überschritten werden.

 

Auflagefrist: 30. August bis 29. September 2010

Auflageort: Baudokumentation, Amtshaus / Neugasse 1, Büro 337

 

Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Stadtrat, Rathaus, 9001 St.Gallen, einzureichen.


Öffentliche Auflagen - Öffentliche Auflage (25.08.2010 14:18)