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Projektförderung Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung
Die Stadt St.Gallen setzt sich für eine inklusive Gesellschaft gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention ein. Menschen mit einer Beeinträchtigung sollen sich in der Stadt St.Gallen auf allen Ebenen hindernisfrei bewegen, an der Gesellschaft aktiv teilnehmen und diese mitgestalten können. Inklusion ist dann verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Inklusion stellt einen Prozess dar, der die Sensibilisierung der Bevölkerung voraussetzt. Begegnungen im Alltag zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sind nötig, ebenso, dass Menschen mit Beeinträchtigung am öffentlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Zur Förderung der Inklusion in der Stadt St.Gallen können Projektbeiträge gesprochen werden.
Gesuche zur Gewährung von Unterstützungsbeiträgen nimmt die Dienststelle Gesellschaftsfragen entgegen.
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