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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Wenn Kinderalimente nicht oder nur unregelmässig bezahlt werden, bietet die Beratungsstelle für Familien Hilfe beim Inkasso oder beim Gesuch um Alimtentenbevorschussung.
Bevorschussung
Die Höhe der Vorschüsse hängt einerseits ab von der Höhe der im Gerichtsurteil oder in einem von der Vormundschafts-/Kindesschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag festgesetzten Unterhaltsbeiträge (Alimente). Zudem spielen das Einkommen und das Vermögen des obhutsberechtigten Elternteils (sowie des Stiefelternteils, des Konkubinatspartners oder des eingetragenen Partners) eine Rolle. Übersteigt dieses eine bestimmte Grenze, so reduzieren sich die monatlichen Vorschüsse. Ab einer bestimmten Höhe sind keine Vorschüsse mehr möglich. Die Vorschüsse sind gesetzlich in ihrer absoluten Höhe begrenzt. Zurzeit (ab 01.01.2019) beträgt die Alimentenbevorschussung maximal CHF 948.– pro Monat und pro Kind, selbst dann, wenn die geschuldeten Unterhaltsbeiträge gemäss Urteil oder Unterhaltsvertrag höher sind.
Inkassohilfe
Für den allenfalls nicht bevorschussten Teil der Kinderalimente, für Kinderzulagen und für Frauenalimente bieten die Sozialen Dienste Inkassohilfe an, allerdings nur in Verbindung mit einer Bevorschussung.
Soweit es um reine Inkassohilfe geht, ist die Beratungsstelle für Familien zuständig. Diese Stelle nimmt auch die Gesuche um Alimentenbevorschussung entgegen.
Anmeldung und Verfahren
Die Beratungsstelle für Familien in St.Gallen klärt in einem persönlichen Gespräch die Erfüllung der Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung ab. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verfügung, in welcher die Höhe der Alimentenbevorschussungen festgehalten sind.
Beratungsstelle für Familien
Frongartenstrasse 16
9000 St.Gallen
Telefon +41 71 228 09 80
Fax +41 71 228 09 87
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