
E-Trottinette im Selbstverleih
In der Stadt St.Gallen stehen 300 E-Trottinette im Selbstverleih zur Verfügung. Der Anbieter TIER stellt die Betreuung mit einem lokalen Team sicher. Das Unternehmen ist zertifiziert klimaneutral und setzt auf gesamtheitliche, nachhaltige Lösungen. Die gesamte Logistik erfolgt mit Elektro-Fahrzeugen und die Trottinette werden mit Ökostrom aufgeladen. Die Stadt legt Zonen fest, wo die Fahrzeuge nur an offiziellen Veloabstellplätzen parkiert werden dürfen.
Für Fragen und Informationen bietet TIER einen rund um die Uhr erreichbaren Kundendienst:
stgallen@tier.app
Telefon +41 43 505 14 62
Für einen umweltschonenden Betrieb werden E-Bikes mit Strom aus erneuerbaren Quellen betankt. Die Sankt Galler Stadtwerke bieten mit "St.Galler Strom Öko" und "St.Galler Strom Öko Plus" den optimalen Treibstoff zur Verbesserung der Ökobilanz eines E-Fahrzeugs an.
An folgenden Standorten stehen öffentliche Ladestationen für Elektrozweiräder zur Verfügung:
- Velostation Bahnhof Nord, Zutritt mit Tageseintritt oder Abo
- Velostation Hauptpost, Zutritt mit Abo
- Bohl, gegenüber Post Brühltor, Abstellplatz für Zweiräder
- Marktplatz, Abstellplatz für Zweiräder
- Innenhof St.Leonhard-Strasse 15 / Vadianstrasse 6, Abstellplatz für Zweiräder
- Steinachstrasse 47, St.Galler Stadtwerke
Die Energiestadt St.Gallen stellt den Ökostrom kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen
Sharing-Plattform für eCargo-Bikes
Elektrische Cargo-Bikes eignen sich perfekt für den Transport von Waren oder Kleinkindern. Sie entlasten die Umwelt, sparen Platz, fördern die Bewegung und machen Spass. Wer von diesen Vorteilen profitieren will, sich aber kein eigenes Cargo-Bike anschaffen möchte, kann in St.Gallen eines der sechs E-Cargo-Bikes im Web auf carvelo2go.ch oder per App buchen und online bezahlen. Abgeholt wird das Bike bei einem der sogenannten carvelo2go-Hosts.
Vorsicht! Die „locker“ erreichbare Geschwindigkeit der E-Bikes wird durch andere Verkehrsteilnehmer oft unterschätzt. Dies, da sich ein E-Bike auf Distanz nicht von einem gewöhnlichen Velo unterscheiden lässt. Hier schützt Weitsicht und ein der Verkehrslage angepasstes Tempo vor Unfällen.
Leichtmotorrad oder Motorfahrrad?
Die E-Bikes in der Kategorie Leichtmotorräder dürfen maximal eine Leistung von 500 Watt haben. Das Limit der Tretunterstützung liegt bei 25 Stundenkilometern. Wie bei Fahrrädern brauchen die Besitzer solcher E-Bikes weder Zulassung noch Kontrollschild. Der Versicherungsschutz sollte mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Schnellere E-Bikes dagegen (Kategorie Motorfahrräder) müssen wie Mofas mit Rückspiegeln und fixer Beleuchtung ausgerüstet sein. Das betrifft E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt, die durch die Unterstützung des Motors Geschwindigkeiten von über 25 Stundenkilometern erreichen können. Für diese Kategorie werden ein Fahrzeug- und Führerausweis sowie ein Kontrollschild benötigt.
Ausweispflicht
Für 14 bis 16-Jährige ist für das Lenken eines E-Bikes immer der Führerausweis für Motorfahrräder, Kategorie M, vorgeschrieben. Personen unter 14 Jahren dürfen kein E-Bike fahren.
Nur mit Helm
Für Lenkerinnen und Lenker der schnelleren E-Bikes gilt Helmpflicht. Je nach Modell benötigen sie einen geprüften Velohelm oder einen geprüften Mofahelm.
Obwohl für die Kategorie Leichtmotorräder keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir den Velohelm immer freiwillig und auch auf kurzen Strecken zu tragen.