Für die Schonung des Wassers und der Natur ist es von grösster Bedeutung, dass nur biologisch abbaubare Stoffe in die Kläranlage gelangen. Denn früher oder später fliesst das gereinigte Nass aus der Abwasserreinigungsanlage wieder zurück in den natürlichen Kreislauf.
Das gehört nicht in die Toilette
- Wattestäbchen, Windeln und Binden etc. gehören in den Kehricht. Gleiches gilt für die Streu der Katzen oder das Heu der Hasen.
- Speisereste und Rüstabfälle gehören in den Grüngutcontainer.
- Farben, Gifte, Verdünner, (Foto-)Chemikalien sowie Motorenöl oder Speiseöl aus der Fritteuse gehören in den Sonderabfall.
Alkoholische Getränke und Essig
Kleinmengen von Alkoholgetränken (z.B. Reste von Wein, Bier, Schnaps, Likör etc.) sowie Essig können problemlos in den Ausguss geschüttet werden.
Grössere Mengen (beispielsweise aus Industrie- und Gewerbebetrieben) müssen nach den geltenden Vorschriften als Sonderabfall entsorgt werden.
Wasser und Putzmittel sparen
- Verwenden Sie Spülkästen mit Stopptaste.
- Duschen Sie statt zu baden.
- Benutzen Sie leicht biologisch abbaubare Reinigungsprodukte (Putzessig, verdünnter Alkohol). Verwenden Sie Reinigungsprodukte möglichst sparsam.
- Füllen Sie die Waschmaschine ganz und setzen Sie Waschmittel entsprechend der Verschmutzung und Wasserhärte ein.
Liegenschaftsentwässerung
Jede Inhaberin und jeder Inhaber einer Liegenschaft ist verpflichtet, das Abwasser vollständig in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und so der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. Die Vorgaben für die Entsorgung hängen vom Verschmutzungsgrad ab.
Abwasser aus Industrie und Gewerbe
Für die Entsorgung von Abwässern aus Industrie und Gewerbe gelten besondere Vorgaben, die vom Verschmutzungsgrad abhängig sind.
Hinweise für die Planung Ihrer Liegenschaftsentwässerung finden Sie unter Planung einer privaten Kanalisation. Die Fachleute der Liegenschaftsentwässerung stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Vom Labor erhalten Sie fachkundige Unterstützung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Aluminium-Dosen und Weissblechkonserven können an ca. 30 Sammelstellen in der Stadt entsorgt werden. Sie können in denselben Sammelbehälter eingeworfen werden.
Sammlung
Gesammelt werden Getränkedosen, Lebensmitteltuben, Tiernahrungsschalen, Konserven, Alufolien usw. Auch metallische Schraubverschlüsse von Flaschen können in die Sammelbehälter eingeworfen werden. Um eine hohe Qualität des Recyclingmaterials zu erreichen, ist Folgendes zu beachten:
- Dosen und Büchsen auswaschen und Etiketten entfernen (das Auswaschen verhindert schlechte Gerüche an der Sammelstelle)
- Alle Verpackungen immer flachdrücken (spart Platz im Sammelbehälter)
- Kunststoffverschlüsse an Tuben entfernen
Warum gehören Alu-Spraydosen nicht zum Alu?
Spraydosen sind Druckbehälter und somit ein Gefahrengut – dies betrifft sowohl den Strassentransport als auch den Recyclingprozess (Presse). Deshalb sind Spraydosen als Sonderabfall zu behandeln.
Einwurfszeiten an den Sammelstellen
Bitte beachten Sie die Einwurfszeiten und halten Sie die Sammelstelle sauber.
Quartiersammelstellen:
Werktage: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
Samstag: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
Einkaufscenter*:
Werktage: 07.00 – 20.00 Uhr
Samstag: 07.00 – 20.00 Uhr
* Gallusmarkt, Grossacker/Silberturm, Lerchenfeld Zürcher Str. 204, Migros St.Fiden Bachstrasse, Neumarkt
Die Benutzung der Sammelstellen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhe- und Nachtzeiten ist verboten.
Andere Gegenstände aus Aluminium
Andere Gegenstände als Lebensmittelverpackungen können an Metallsammelstellen entsorgt werden oder bei den Altmetallsammlungen bereitgestellt werden.
In der Schweiz gilt seit 1989 ein breites Asbestverbot. In Gebäuden kann von asbesthaltigen Produkten, die vor dem Asbestverbot verwendet wurden, eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dabei ist jegliche mechanische Bearbeitung (schleifen, bohren, fräsen, brechen, sägen) gefährlich, weil dabei Asbest freigesetzt wird. Bei normaler Nutzung sind die Risiken bei den meisten Bauprodukten gering. Ohne Bearbeitung gehen insbesondere von Produkten aus asbesthaltigem Faserzement (z.B. grossformatige Platten, Dach- und Fassadenschiefer oder Wellplatten) keine Gefahren aus.
Problematisch sind Spritzasbestisolationen, unter Fensterbrettern oder hinter Heizkörpern angebrachte Isolationen aus Asbestpappe und asbesthaltige Leichtbauplatten, die zum Brandschutz an Türen montiert wurden. Diese Anwendungen können bereits bei leichter Beanspruchung zu einer Belastung der Raumluft führen.
Seit 1. Januar 2009 enthält die Bauarbeitenverordnung (BauAV) die sogenannte "Ermittlungspflicht". Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass bereits vor Beginn von Bauarbeiten abgeklärt werden muss, ob mit Asbest zu rechnen ist.
Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, empfiehlt sich eine genaue Untersuchung des Materials und allenfalls eine Asbestsanierung durch ein spezialisiertes Unternehmen.
Die SUVA führt auf ihrer Website eine Liste mit anerkannten Asbestsanierungs-unternehmen.
Beispiele asbesthaltige Materialien
Weitere Informationen zu Asbest
Batterien und Akkumulatoren sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Diese Energiespender weisen einen hohen Anteil an wiederverwertbaren Materialien auf. Solche sogenannten Wertstoffe sollen nicht im Abfall landen, sondern in geeigneten Recycling-Anlagen zurückgewonnen werden.
Wie entsorgen?
Die Verkaufsstellen sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. An den meisten Verkaufsstellen stehen deshalb Sammelbehälter für Altbatterien.
Weitere Informationen
Im Baugewerbe fallen regelmässig grosse Mengen von Abfallstoffen an. Für eine optimale Entsorgung wird unterschieden zwischen brennbaren Abfällen, Aushubmaterial, inerten Abfällen und Reaktorabfällen.
Die Abfalltrennung mit dem Mehr-Mulden-Konzept ist im Merkblatt «Entsorgung der Baustelle» beschrieben.
Brennbare Bauabfälle
Diese können dem Kehrichtheizkraftwerk St.Gallen zugeführt werden.
Für Altholz ohne Fremdstoffe bieten private Verwertungsfirmen eine kostengünstige Entsorgung.
Sauberes Aushubmaterial (Deponie Typ A)
Dieses kann der Deponie Tüfentobel zugeführt werden.
In diese Kategorie fällt nicht brennbarer und unverschmutzter Aushub (inkl. Torf und Aushub mit erhöhtem Wasseranteil), sofern dieser nicht als inertes Aushubmaterial einzustufen ist.
Inerte Abfälle (Deponie Typ B)
Diese können der Deponie Tüfentobel zugeführt werden.
Als inerte Abfälle werden nicht brennbare Abfallarten (aus Bau, Industrie, Gewerbe und Privathaushalten) bezeichnet, die einen festgelegten Schadstoffpegel nicht überschreiten, so dass Sickerwasser und Deponiegas keine spezielle Behandlung erfordern.
Beispiele für inerte Abfälle sind: mineralische Bauabfälle, Aushub (tolerierbar oder leicht verschmutzt), Bauschutt (leicht verschmutzt), Grobfraktionen aus Sortieranlagen, Gips ohne Fremdstoffe, Spritzasbest, Bentonitschlamm oder Beton mit Eisen.
Reaktorabfälle (Deponie Typ E)
Diese können der Deponie Tüfentobel zugeführt werden.
Als Reaktorabfälle werden nicht brennbare Abfälle (aus Bau, Industrie, Gewerbe und Privathaushalten) bezeichnet, die biologische, biochemische und/oder chemische Reaktionen verursachen können. Deshalb werden sie in einem speziellen Deponiebereich mit spezieller Behandlung von Sickerwasser und Deponiegas gelagert. Reaktorabfälle sind nicht radioaktiv und stellen für die Umwelt keine Gefahr dar.
Formular Entsorgungskonzept für Bauvorhaben
Entsorgung von Sportplatzbelägen
Elektronische Geräte bestehen aus verschiedensten Materialen, die nicht mit dem normalen Abfall entsorgt werden dürfen. Viele dieser Stoffe lassen sich wiederverwerten und zu neuen Produkten verarbeiten.
Wie entsorgen?
Alle Verkaufsstellen von elektronischen Geräten sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Die Rücknahmepflicht gilt für elektronische Produkte der folgenden Bereiche:
Büro
z.B. Schreibmaschinen, Kopiergeräte, Faxgeräte, Projektoren, Schneidmaschinen, Aktenvernichter
Unterhaltungselektronik
Fernseher, TV-Geräte, Beamer, Radio/HiFi-Anlagen, Stereoanlagen, Lautsprecher, Kameras (Foto, Video), elektronische Musikgeräte (E-Gitarren, Keyboards, etc.)
Kommunikation
Telefone, Handys, Vermittlungsanlagen, Modems, Router, Taxcards
Sicherheitstechnik
USV-Anlagen, Überwachungskameras und Monitore, Bewegungsmelder
Informatik
PCs, Laptops, Server, Drucker, Bildschirme, Scanner, Kassensysteme, Netzwerkprodukte
Haushaltselektronik
Küchengeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Mixer, etc.), Staubsauger, Bügeleisen, Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Akku-Schrauber, etc.), Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspüler, Kochherde, Luftbefeuchter, Haartrockner, Rasierapparate
Zubehör, Verbrauchsmaterial
CDs, Disketten, Kopfhörer, Toner- und Tintenpatronen, Kabel
Entsorgungszentren
Bei den Entsorgungszentren können Elektrogeräte ebenfalls kostenlos abgegeben werden.
Weitere Informationen
Sammlung
Wichtig: Nur Verpackungsglas (Flaschen, Confitüren- und Gurkengläser etc.) kann wiederverwertet werden.
In der Stadt St.Gallen wird Altglas farbengetrennt gesammelt. Um eine hohe Qualität des Recyclingmaterials zu erreichen, ist Folgendes zu beachten:
- Verpackungsglas getrennt nach den Farben Grün, Weiss und Braun in die Sammelbehälter entsorgen
- Verpackungsglas ohne Verschlüsse und Umhüllungen jeder Art in die Sammelbehälter einwerfen, Papieretiketten brauchen nicht entfernt zu werden.
- Kein Porzellan, Ton, Steingut oder Fensterglas einwerfen
- Keine Leuchtstoffröhren oder Glühbirnen einwerfen.
- Fremdstoffe wie Textilien oder Kunststoffe gehören nicht in die Glassammelbehälter
- Andersfarbiges Glas, z.B. rot oder blau, in die Grünglassammelbehälter einwerfen
Welchen Zweck hat die Farbsortierung?
Die Einsatzquote von Altglasscherben bei der Glasherstellung hängt in hohem Masse von der Farbreinheit der Scherben ab. Nur dann ist sichergestellt, dass die bei Glas sehr hohen Recyclinganteile an der Neuproduktion eingehalten werden können. Um noch mehr Altglas verarbeiten zu können, muss das Glas konsequent von Beginn an farbgetrennt gesammelt werden.
Einwurfszeiten an den Sammelstellen
Bitte beachten Sie die Einwurfszeiten und halten Sie die Sammelstelle sauber.
Quartiersammelstellen:
Werktag: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
Samstag: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
Einkaufscenter*:
Werktag: 07.00 – 20.00 Uhr
Samstag 07.00 – 20.00 Uhr
* Gallusmarkt, Grossacker/Silberturm, Lerchenfeld Zürcher Str. 204, Migros St.Fiden Bachstrasse, Neumarkt
Die Benutzung der Sammelstellen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhe- und Nachtzeiten ist verboten.
Was gehört nicht in die Altglas-Sammlung?
Fensterglas / Spiegelglas
Fensterglas hat eine andere chemische Zusammensetzung als Verpackungsglas. Fensterglas hat zudem Kitt, Metall, Holz oder Draht im Glas und kann nicht in der Neuglas-Produktion wiederverwertet werden.
- Entsorgung gegen Gewichtsgebühr bei den Entsorgungszentren
Trinkgläser
Gläser dürfen nicht zusammen mit Flaschen in die Glassammelbehälter eingeworfen werden. Trinkgläser haben einen höheren Anteil an Blei und können deshalb nicht zur Herstellung von Verpackungsglas verwendet werden.
- Entsorgung gegen Gewichtsgebühr bei den Entsorgungszentren. Einzelne Gläser können auch im Kehrichtsack entsorgt werden.
Mit der Grüngutabfuhr schliesst St.Gallen einen ökologischen Kreislauf – ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Zukunft unserer Stadt.
Die Grüngutsammlung findet das ganze Jahr am gleichen Tag wie die Kehrichtsammlung statt, nicht aber zum gleichen Zeitpunkt. An Feiertagen fällt die Grüngutsammlung aus und wird im Gegensatz zur Kehrichtsammlung nicht nachgeholt.
Das gehört in die Grüngutabfuhr:
Speisereste:
- Essensreste, verdorbene Nahrungsmittel, roh oder gekocht
(Fleisch, Käse, Brot, Gebäck …) - Kaffeesatz, Teekraut inkl. Filter- und Haushaltpapier
Rüstabfälle:
- von Gemüse und Obst, Eierschalen
Gartenabfälle:
- Rasen- und Wiesenschnitt, Strauch- und Baumschnitt (Ø max. 7 cm), Stauden, Laub, Unkraut, Fallobst
- Blumensträusse, Christbäume (Dekorationen, Lametta und Gebinde entfernen)
- Balkon- und Topfpflanzen ohne Erdballen und Töpfe
- Kleintiermist (nur von pflanzenfressenden Tieren)
- Federn und Haare
Das gehört NICHT in die Grüngutabfuhr:
- Plastiksäcke, Lebensmittelverpackungen, Kaffeekapseln und Kaffeerahmbecher
- PET, Glas, Alu, Altpapier/Karton
- Erde, Asche, Steine, Zigarettenkippen
- Katzensand, Tierkot, Windeln
Grüngut-Abo bestellen
Bei Bestellungen für mehrere Liegenschaften hilft Ihnen das Beratungsteam von Entsorgung St.Gallen gerne weiter.
Grüngutberatung
Telefon +41 71 224 50 50
Gebühren Grüngutabfuhr
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 |
---|---|---|---|
Container Volumen | 140 Liter | 240 Liter | 770 Liter |
Kaufpreis pro Container | 20.- | 25.- | 90.- |
Kosten für Jahres-Abo | 118.- | 196.- | 587.- |
Spalte 1 | |||
---|---|---|---|
Optionale Reinigung (wenn es die Witterung zulässt, in der Regel ab Anfang März bis Ende Oktober): |
|||
Jahresgebühr für monatliche Reinigung (8 x pro Jahr) |
40.- | 40.- | 64.- |
Jahresgebühr für 14-tägliche Reinigung (18 x pro Jahr) |
90.- | 90.- | 144.- |
Grüngutcontainer
Newsletter Grüngutabfuhr
Erhalten Sie regelmässig wichtige Informationen zur städtischen Grüngutabfuhr.
Kompostierung
Über die Kompostberatung erhalten Sie Informationen über die nächstgelegene Kompostiermöglichkeit. Bedenken Sie aber: Die praktischste, bequemste und überschaubarste Lösung ist ein kleiner Kompostplatz gleich neben Ihrem Haus. Keine Angst vor unangenehmen Gerüchen: Wir kennen das Rezept für einen einwandfreien Rotteprozess ohne störende Geruchsemissionen.
Kompostberatung
Die Kompostberatung von Entsorgung St.Gallen bietet folgende Leistungen an:
- Kostenlose Beratung in Fragen rund ums Kompostieren
- Beratung vor Ort und tatkräftige Unterstützung beim Einrichten eines Kompostplatzes
- Kostenpflichtiger, aber subventionierter Häckseldienst für Grüngut: Häcksel ist ein geeignetes Strukturmaterial in der Kompostmischung
- Bereitstellung von Informationsmaterial zu verschiedenen Themen
(z.B. Kompost, Rasenschnitt, Herbstlaub, etc.) - Durchführung von kostenlosen Kompostierkursen
- Finanzierung der Infrastruktur von gemeinschaftlich geführten Quartierkompostanlagen
(nicht von privaten Siedlungs- und Privatkompostplätzen)
Kompostierkurs
In einem Theorie- und nachfolgendem Praxisteil erfahren die Teilnehmenden das bewährte Rezept für eine einwandfreie Kompostierung. Der nächste kostenlose Kompostierkurs findet an einem Samstag im Juni 2025 (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) von 9.00 bis ca. 11.30 Uhr auf einem Quartierkompostplatz der Stadt St.Gallen statt. Gerne senden wir Ihnen detaillierte Angaben zu Ort und Programm.
Online-Kursanmeldung neues FensterWeitere Informationen
Häckseldienst
Der Häckseldienst wird im Frühling und im Herbst angeboten. Gehäckselt werden Strauch- und Baumschnitt mit einem Durchmesser von 2 bis 12 cm. Nicht verarbeitet werden dünnere Äste sowie Laub und Rasenschnitt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, das Häckselgut abführen zu lassen.
Wichtig
- Das Häckselmaterial ist auf privatem Grund mit freiem Zugang bereitzustellen (keine Hindernisse wie Zäune, Mauern oder Gräben)
- Keine parkierten Autos im Umkreis von 15 Metern
Kosten
Gebühren Häckseldienst ohne Abfuhr des Häckselgutes (exkl. MWST):
Verrechnet wird die Laufzeit des Häckslers. Pauschal für die ersten 10 Minuten:
CHF 30, für jede weitere Minute CHF 3.
Gebühren Häckseldienst mit Abfuhr des Häckselgutes (exkl. MWST):
Verrechnet wird die Laufzeit des Häckslers. Pauschal für die ersten 10 Minuten:
CHF 50, für jede weitere Minute CHF 5.
Termine
Der Häckseldienst wird im Frühling und im Herbst angeboten.
Häckselwochen im Herbst 2024
09.09. bis 13.09.2024
23.09. bis 27.09.2024
07.10. bis 11.10.2024
21.10. bis 25.10.2024
04.11. bis 08.11.2024
Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung Häckseldienst
Anmeldungen müssen bis spätestens Donnerstag in der Vorwoche der jeweiligen Häckselwoche erfolgen.
Die Bestellung des Häckseldienstes auf einen bestimmten Tag innerhalb einer Häckselwoche ist nicht möglich. Das Häckselmaterial muss ab Montag der gewünschten Häckselwoche frei zugänglich bereitliegen. Der Häckseldienst wird im Laufe der Woche die Dienstleistung ohne Vorankündigung durchführen.
In diese Kategorie fallen Abfälle aus Industrie- und Dienstleistungsbetrieben, die mit ihrer Zusammensetzung nicht den Abfällen privater Haushalte entsprechen, zum Beispiel Produktions- und Verpackungsmaterialien. Dabei ist zwischen zulässigen, bedingt zulässigen und nicht zulässigen Abfällen zu unterscheiden:
- Zulässig:
Holz, Brandholz, Karton*, Kunststoff*, Papier*, Textilien, Verpackungen - Bedingt zulässig:
Ballen, Blöcke, Rollen, Wurzelstöcke, zähe Bänder, Stäube (z.B. Holzstaub) - Nicht zulässig:
Batterien, Beton, Steine, Elektrogeräte, Entladungslampen, Erde, Gase, Gifte,
(z.B. Zyanid), Kühlschränke, Lösungsmittel, Munition, Pneus, Schrott
*sofern nicht sinnvoll verwertbar, da z.B. verschmutzt
Zulässige Abfälle können direkt dem Kehrichtheizkraftwerk St.Gallen zugeführt werden, bedingt zulässige erst nach Rücksprache mit der Abfallberatung von Entsorgung St.Gallen. Von regelmässigen Anlieferern wird eine Abfalldeklaration verlangt.
In St.Gallen werden für Altpapier und Karton getrennte Strassensammlungen durchgeführt.
Wie ist Karton bereitzustellen?
Karton bündeln und offen bereitstellen (nicht in Tragtaschen und Schachteln)
- Karton muss unverschmutzt und frei von Fremdstoffen sein
- Schachteln zerlegen und mit anderem Karton extra bündeln
- Bündel dürfen nicht über 30 kg wiegen
- Bündel fest verschnürt bereitstellen (Klebstreifen sind nicht zulässig)
Was soll gesammelt werden?
- Schachteln aus Wellpappe und Karton, unbeschichtet
- Pizzaschachteln ohne Essensreste
- Eierkarton
- Früchte- und Gemüsekartons
- Saubere Waschmittelkartons
- Papiertragtaschen
Welche Arten der Bereitstellung sind nicht zulässig?
- In Tragtaschen und Schachteln
- In Säcken
- Unzerlegte, nicht gebündelte Schachteln
Was gehört nicht zum Altkarton?
- Getränkepackungen (z.B. Tetra Pak)
- Milchverpackungen
- Ordner
- Tiefkühlpackungen (beschichtet)
- Zigarettenschachteln
- beschichteter Karton
Warum gehören Tragtaschen zum Karton?
Praktisch alle Papiertragtaschen aus dem Detailhandel, welche Gewichte von mehreren Kilogramm aushalten müssen, enthalten verstärkende Elemente, sogenannte Nassreissfestmittel. Ohne diese würde die Tragtasche, sobald sie feucht oder nass wird, nicht lange halten.
Die Nassreissfestmittel (meistens Harze und Leime) verursachen beim Recycling-Prozess Probleme. Wenn die Tragtaschen zu Altpapier verarbeitet werden, muss das reissfeste Papier aufgelöst werden, was nur mit erhöhtem technischen Aufwand überhaupt möglich ist. In der normalen Altpapieraufbereitung sind diese Prozesse nicht integriert.
Die Fasern der Tasche eignen sich jedoch für das Kartonrecycling. Papiertragtaschen können daher zusammengefaltet und gebündelt zur Kartonsammlung bereitgestellt werden.
Ausserhalb Strassensammlungen
Ausserhalb der Strassensammlungen können Papier und Karton auch kostenlos bei den Entsorgungszentren abgegeben werden.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Die Strassensammlungen können auch von Industrie und Gewerbe genutzt werden. Falls grosse Mengen an Papier oder Karton anfallen und Probleme mit der Lagerung bis zur nächsten Sammlung entstehen, bieten Verwertungsbetriebe Lösungen an:
- Schnider AG, Breitschachenstrasse 57, 9032 Engelburg, Tel. +41 71 278 15 15
- Zanotta AG, Lettenstrasse 3, 9008 St.Gallen, Tel. +41 71 244 55 03
Für die Bereitstellung von Haus-, Gewerbe- und Industriekehricht zur Abfuhr sind ausschliesslich die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke der Stadt St.Gallen zu verwenden.
Die Gebührensäcke können in allen Supermärkten sowie in den meisten Quartierläden der Stadt St.Gallen gekauft werden.
Gebührensäcke
Grösse | 17 Liter | 35 Liter | 60 Liter | 110 Liter |
---|---|---|---|---|
Anzahl Säcke pro Rolle | 10 | 10 | 10 | 5 |
Verkaufspreis (CHF) | 10.00 | 20.00 | 34.00 | 30.00 |
Neue Kehrichtsäcke, welche Produktionsfehler aufweisen, können bei der Verkaufsstelle umgetauscht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Probleme mit neuen, defekten Kehrichtsäcken mit. |
Maximalgewicht pro Kehrichtsack
- 17 Liter Säcke ca. 4 kg
- 35 Liter Säcke ca. 7 kg
- 60 Liter Säcke ca. 15 kg
- 110 Liter Säcke ca. 25 kg
Es dürfen keine überfüllten Kehrichtsäcke zur Abfuhr bereitgestellt werden. An den Kehrichtsack gebundene Abfälle sind nicht zulässig.
Was gehört in den Kehricht?
Asche aus Grill oder Cheminée (kalt), Binden, CD/DVD, Daunen, Diabilder, Farbbänder, Glühbirnen, Gummiwaren, Holz, Hygieneartikel, Joghurtdeckel, Kaffeerahmdeckel, Katzenstreu, Kondome, Korkenzapfen, Kosmetika (wie Lippenstift, Nagellack, Mascara, Make-up etc.), Musikkassetten, Nylonstrümpfe und -strumpfhosen, Ordner, Rasierklingen (gut verpackt), Röntgenbilder, Skischuhe, Tampons, Tetra Pak, Thermosflaschen, Tonbänder, Unterwäsche, Verpackungen, Videokassetten, Watte, Wattestäbchen, Windeln, Wischgut, Zahnbürsten, Zigarettenstummel, usw.
Was gehört nicht in den Kehrichtsack
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
Explosive und selbstentzündbare Stoffe (wie Feuerwerk, Munition) | Die genannten Produkte nach Möglichkeit in der Originalverpackung bei den Verkaufsstellen oder bei der Polizei zurückgeben |
Gascartouchen, Gasflaschen | Rückgabe bei den Verkaufsstellen (mit Depotkarte) |
Pneus | Autoreifen nach Möglichkeit im Fachhandel zurückgeben oder bei den Entsorgungszentren |
Sonderabfälle (wie Medikamente, Chemikalien, Farben, etc.) | Kleinmengen (bis 5 kg) können in den Drogerien und Apotheken abgegeben werden |
Tierkörper | Abgabe in der Tierkörpersammelstelle |
Bauschutt | Entsorgung bei den Entsorgungszentren |
Wertstoffe (Papier/Karton, Glas, Metall, etc.) | Strassensammlungen oder Sammelstellen |
Abfallcontainer
Christbaum
Der ausgediente Weihnachtsbaum wird jährlich von Januar bis ca. Ende Februar bei jeder Kehrichtabfuhr kostenlos gesammelt. Bäume und Baumteile dürfen nicht länger als zwei Meter sein. Grössere Bäume müssen zerkleinert werden.
Grundgebühr Entsorgung von Siedlungsabfällen
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
Pro Stromzähler und Jahr (inkl. MwSt.) |
25.00 |
Die Abfallentsorgung wird in St.Gallen über Gebühren finanziert. Für die Sammel-, Transport- und Verbrennungskosten des Kehrichts werden Sack- und Containergebühren erhoben. Alle übrigen Aufwendungen (Separatsammlungen / Bereitstellungskontrolle / wilde Deponien / Grüngutberatung / Abfallberatung / Öffentlichkeitsarbeit) werden über die Grundgebühr finanziert.
Im Rahmen des Reservenabbaus der Spezialfinanzierung "Entsorgung von Siedlungsabfällen" wird die Grundgebühr für das Jahr 2020 vollständig erlassen sowie ab 2021 von CHF 45.80 auf CHF 25.00 reduziert.
Kunststoffe sind äusserst verschiedenartig und werden in vielen Bereichen eingesetzt. Das Recycling von Wertstoffen ist sehr sinnvoll und leistet einen wichtigen Beitrag zum sorgsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen. Nicht alle Kunststoff-Produkte bzw. -Verpackungen eignen sich jedoch für die stoffliche Verwertung.
Sortenreine Separatsammlung
Neben der separaten PET-Flaschensammlung können bei zahlreichen Detailhändlern und Entsorgungszentren auch verschiedene Kunststoff-Hohlkörper wie z.B. Milch- oder Waschmittelflaschen mehrheitlich gratis abgegeben werden. Diese Separatsammlungen sind sinnvoll und sollen weiter gefördert werden.
Warum keine Gemischtsammlung?
Gegen die Sammlung von gemischten Kunststoffen spricht einerseits der hohe Sortieraufwand, der dafür notwendige Transport zu den Sammel- und Sortierstellen sowie der Umstand, dass Kunststoffe nur begrenzt weiterverwertet werden können. Rund 50% des Materials können stofflich verwertet und weiter als Kunststoff genutzt werden. Die Qualität nimmt bei jeder stofflichen Verwertung von Kunststoff ab und man spricht daher auch vom «Down-Cycling». Die andere Hälfte des Ausgangsmaterials wird z.B. als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie verbrannt.
Im Kehrichtheizkraftwerk (KHK) der Stadt St.Gallen werden Siedlungsabfälle in Form von Strom und Abwärme verwertet. Das KHK arbeitet sehr effizient und erzeugt einen wesentlichen Teil der Fernwärme in der Stadt St.Gallen. Der Kunststoff ist dabei als Bestandteil der Siedlungsabfälle ein wichtiger Energieträger. Würde dieser Kunststoffanteil wegfallen, müsste die Fernwärmeproduktion entsprechend alternative Brennstoffe einsetzen, wobei auch fossile Energieträger eine stärkere Rolle spielen könnten. Dies entspricht nicht der Zielsetzung, welche die Stadt St.Gallen mit dem Energiekonzept 2050 verfolgt.
Kunststoffverwertung Region Ostschweiz
Die Effizienz der Leuchten hat sich in den letzten zehn Jahren enorm gesteigert. Moderne Glühmittel wie Energiesparlampen oder LEDs brennen zwischen 10- und 100-mal länger als normale Glühbirnen und benötigen zudem viel weniger Strom. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Schwermetalle und müssen somit fachgerecht entsorgt werden.
Wie entsorgen?
Kostenlose Rückgabe an den Verkaufsstellen oder bei den Entsorgungszentren.
Alte Glühbirnen
Herkömmliche Glühbirnen enthalten keine Inhaltsstoffe, die bei der Entsorgung die Umwelt belasten und können deshalb im Kehrichtsack entsorgt werden.
Lampen
Alte Lampen (wie z.B. Spots, Stehlampen, Scheinwerfer, Lichterketten, etc.) können ebenfalls kostenlos im Fachhandel oder bei den Entsorgungszentren abgegeben werden.
Weitere Informationen
Zweimal jährlich werden Strassensammlungen für Altmetall aus Haushalten und Einzelstücke von Gewerbebetrieben durchgeführt. Gewerbebetriebe mit grösseren Mengen wenden sich direkt an einen Altstoffhändler. Es können Gegenstände aus Metall jeder Art (z.B. Eisen, Kupfer, Zinn, Drahtgeflecht, Pfannen, Grill, Backformen, Besteck usw.) bereitgestellt werden.
Wie ist das Altmetall bereitzustellen?
Das Altmetall ist am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr bereitzustellen. Die Gegenstände sind möglichst ohne Fremdstoffe abzugeben (z.B. Velos ohne Pneus und Sattel). Gegenstände dürfen nur so schwer sein, dass sie von zwei Personen aufgeladen werden können.
Alte Fahrräder und Mofas
Für die Sammlung müssen Pneus, Sättel und Kontrollschilder entfernt werden. Jedoch können alte Fahrräder und Mofas auch bei der Projektwerkstatt Velorecycling abgegeben werden, ohne dass die genannten Teile entfernt werden müssen.
Projekt-Werkstatt
Güterbahnhofstrasse 6
9000 St.Gallen
Konserven- und Aluminium-Dosen
Diese dürfen nicht bei der Strassensammlung bereitgestellt werden. Sie müssen bei den Sammelstellen entsorgt werden.
Übersicht SammelstellenSammelstellen für Altmetall
Ausserhalb der Strassensammlungen kann Altmetall an folgenden Sammelstellen abgegeben werden:
- Sammelstelle Sömmerliwaldstrasse / Zwyssigweg
- Sammelstelle Steinachstrasse 92
- Sammelstelle Güterbahnhofstrasse 4
- Entsorgungszentren (es können Gebühren anfallen)
Mineralische Abfälle wie z.B. Geschirr aus Keramik oder Porzellan (z.B. Tassen, Teller, usw.), Tontöpfe, Blumentöpfe, Balkonkisten, Eternitgefässe, Terracotta, Spiegel, Fensterglas, Fliesen, Plättli, Ziegelsteine etc.
Wie entsorgen?
Entsorgung bei den Entsorgungszentren gegen Gewichtsgebühr.
Kleinmengen von Öl, z.B. Speiseöl, Frittieröl oder Motorenöl aus privaten Haushaltungen können an folgenden Sammelstellen entsorgt werden:
- Sammelstelle Sömmerliwaldstrasse / Zwyssigweg
- Sammelstelle Steinachstrasse 92
- Sammelstelle Hechtackerstrasse, Bahnhof Haggen
- Sammelstelle Güterbahnhofstrasse 4
In St.Gallen werden für Altpapier und Karton getrennte Strassensammlungen durchgeführt.
Wie ist Altpapier bereitzustellen?
Papier bündeln und offen bereitstellen (nicht in Tragtaschen und Schachteln)
- Papier muss unverschmutzt und frei von Fremdstoffen sein
- Bündel dürfen nicht über 30 kg wiegen
- Bündel fest verschnürt bereitstellen (Klebstreifen sind nicht zulässig)
- Papierstreifen von Aktenvernichtern in durchsichtige Säcke füllen
Tipp für die Sammlung
- In eine leere Schachtel kreuzweise zwei Schnüre legen
- Vor dem Sammeltermin knoten
- Papierstapel aus der Schachtel nehmen
Was soll gesammelt werden?
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Briefpapier
- Bücher (nur die Seiten ohne Rücken und Deckel)
- Taschenbücher (Deckel und Rücken müssen nicht entfernt werden)
- Couverts (auch mit Kunststofffenster)
- Drucksachen
- Prospekte ohne Kunststoffhülle
- Papierstreifen von Aktenvernichtern (zulässig in durchsichtigen Kunststoffsäcken)
Welche Arten der Bereitstellung sind nicht zulässig?
- In Tragtaschen und Schachteln
- Als gepresste Papierballen
- In Säcken
Was gehört nicht zum Altpapier?
- Tragtaschen
- Bisquitverpackungen
- Blumenpapier
- Butterpapier
- Einwickelpapier für Käse, Fleisch etc.
- Etiketten
- Filterpapier (Kaffee, Tee etc.)
- Flüssigkeitsverpackungen (Tetra - Pack)
- Fototaschen, metallisiert
- Geschenkpapier
- Haushaltrollenpapier
Warum gehören Tragtaschen zum Karton?
Praktisch alle Papiertragtaschen aus dem Detailhandel, welche Gewichte von mehreren Kilogramm aushalten müssen, enthalten verstärkende Elemente, sogenannte Nassreissfestmittel. Ohne diese würde die Tragtasche, sobald sie feucht oder nass wird, nicht lange halten.
Die Nassreissfestmittel (meistens Harze und Leime) verursachen beim Recycling-Prozess Probleme. Wenn die Tragtaschen zu Altpapier verarbeitet werden, muss das reissfeste Papier aufgelöst werden, was nur mit erhöhtem technischen Aufwand überhaupt möglich ist. In der normalen Altpapieraufbereitung sind diese Prozesse nicht integriert.
Die Fasern der Tasche eignen sich jedoch für das Kartonrecycling. Papiertragtaschen können daher zusammengefaltet und gebündelt zur Kartonsammlung bereitgestellt werden.
Aktenvernichtung
Bei der Papiersammlung kann der Datenschutz nicht garantiert werden. Die Entsorgung von vertraulichen Akten übernehmen spezialisierte Firmen, wie z.B. die Zanotta AG in St.Gallen.
Papierstreifen aus Aktenschreddern können in transparenten Kunststoffsäcken zur Sammlung bereitgestellt werden.
Ausserhalb Strassensammlungen
Ausserhalb der Strassensammlungen können Papier und Karton auch kostenlos bei den Entsorgungszentren abgegeben werden.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Die Strassensammlungen können auch von Industrie und Gewerbe genutzt werden. Falls grosse Mengen an Papier oder Karton anfallen und Probleme mit der Lagerung bis zur nächsten Sammlung entstehen, bieten Verwertungsbetriebe Lösungen an:
- Schnider AG, Breitschachenstrasse 57, 9032 Engelburg, Tel. +41 71 278 15 15
- Zanotta AG, Lettenstrasse 3, 9008 St.Gallen, Tel. +41 71 244 55 03
PET besteht aus Erdöl oder Erdgas und kann zu hundert Prozent wiederverwertet werden. Es verliert grundsätzlich seine Eigenschaft nicht, lässt sich also wiederholt zu hochwertigen Produkten verarbeiten.
Was gehört in die PET-Sammlung?
Ausschliesslich PET-Getränkeflaschen mit dem PET-Recyclcing-Logo gehören in die PET-Sammlung. Alle anderen Plastikflaschen (z.B. Shampoo-, Waschmittel-, Milchflaschen etc.) können separat bei den meisten grossen Detailhändlern zurückgegeben werden.
Wo entsorgen?
Alle Verkaufsstellen von PET-Getränkeflaschen nehmen die leeren Flaschen zurück. Beim Einkaufen können diese bequem und ohne Umweg retourniert werden.
Tipp
Luft raus, Deckel drauf! Gepresst haben dreimal mehr Flaschen Platz. Sowohl bei Ihnen in der Tragtasche wie auch im Sammelbehälter und im Lastwagen.
Weitere Informationen
Sonderabfälle wie Medikamente, Chemikalien, Farben, Spraydosen, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebestoffe, Kunstdünger, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Quecksilber-Thermometer, Verdünner, usw.
Kleinmengen (bis 5 kg) aus Haushalten können kostenlos bei den Entsorgungszentren oder in den meisten Drogerien und Apotheken der Stadt St.Gallen abgegeben werden. Grössere Mengen sind direkt zur Sonderabfallsammelstelle zu bringen.
Wenn möglich die Stoffe in den Originalverpackungen zurückgeben.
Sonderabfallsammelstelle des KHK St.Gallen
Sonderabfallmengen über 5 kg müssen bei der Sonderabfallsammelstelle des Kehrichtheizkraftwerks St.Gallen, Rechenwaldstrasse 30, entsorgt werden.
- Montag bis Freitag: 07.00 – 11.45 Uhr und 13.15 – 17.00 Uhr
Anlieferbedingungen
Anlieferung betriebsspezifischer Abfälle
- Nur mit VeVA-Betriebsnummer möglich
- Anlieferungen grösser als 50 kg pro Abfallcode nur mit VeVA-Begleitschein
Anlieferung aus Privathaushalten
- bis 25 kg pro Jahr gratis, über 25 kg gemäss Preisliste
Gebühren nach Abfallart
LVA Code | Produkt / Abfallart | Preis pro kg in CHF |
---|---|---|
16 06 98 (S) | Batterien trocken / Gemische von Batterien und/oder Akkumulatoren | gratis |
16 06 01 (S) | Batterien nass (Bleiakkumulatoren) | 0.50 |
13 02 08 (S) | Altöle, Altfette | 1.00 |
06 01 06 (S) | Säuren flüssig | 2.00 |
06 02 05 (S) | Laugen flüssig | 2.00 |
18 01 09 (S) | Medikamente | 5.00 |
16 05 04 (S) | Spraydosen | 5.00 |
20 01 19 (S) | Pestizide, Pflanzenschutzmittel, flüssig und fest | 8.00 |
20 01 94 (S) | Quecksilberhaltige Abfälle | 10.00 |
16 05 06 (S) | Laborchemikalien | 10.00 |
20 01 17 (S) | Fotochemikalien | 1.50 |
08 01 11 (S) | Farb- und Lackabfälle, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | 2.50 |
07 01 04 (S) | Lösungsmittel | 1.50 |
08 01 12 | Farb- und Lackabfälle wässrig | 2.50 |
16 10 01 (S) | wässrige Reinigungsmittel | 1.50 |
16 01 15 (S) | Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten | 2.00 |
Alle Preise exkl. MwSt. |
Wenn keine Verwertung möglich ist, können brennbare Sperrgüter (wie z.B. Möbel, Teppiche, Ski, Matratzen, Betten, Tische, Stühle, Koffer etc.) mit Gebührenmarken bei der wöchentlichen Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.
Gebührenmarke für Sperrgutbündel
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
Verkaufspreis pro Stück (CHF), inkl. MwSt. |
8.60 |
Pro Stück oder Sperrgutbündel (je nach Grösse) ist eine Marke anzubringen. Werden bei einem Einzelstück die Maximal-Masse überschritten, müssen zwei oder mehrere Marken angebracht werden.
Matratzen: Einzelmatratze = 1 Marke, Doppelmatratze = 2 Marken
Sofas: bis zwei Sitzplätze = 1 Marke, drei und mehr Sitzplätze = 2 Marken
Werden nicht-offizielle Abfallsäcke verwendet, muss pro Abfallsack eine Gebührenmarke angebracht werden.
Maximale Abmessungen und Gewichte
- 200 x 90 x 40 cm
- Gewicht: 30 kg
Entsorgungszentren
Alternativ kann Sperrgut auch bei den Entsorgungszentren entsorgt werden, wo die Abfallgebühren nach Gewicht verrechnet werden.
Kleinmengen aus privaten Haushaltungen können an folgenden Sammelstellen entsorgt werden:
- Sammelstelle Sömmerliwaldstrasse / Zwyssigweg
- Sammelstelle Steinachstrasse 92
- Sammelstelle Güterbahnhofstrasse 4
Saubere, noch brauchbare Textilien (Kleider, Gürtel, Bettbezüge, Duvets, Kissen usw.) und Schuhe aller Art können verwertet werden. Alttextilien können an diversen Sammelstellen sowie bei den Entsorgungszentren entsorgt werden. Werfen Sie Textilien immer in Säcke verpackt in die Sammelbehälter ein.
Die Sammelbehälter werden vom Verein Regionale Solidarität bewirtschaftet.
Private Organisationen
Es gibt in der Stadt noch weitere Sammelbehälter von privaten Organisationen, die ebenfalls benutzt werden können.
Für die Entsorgung von Tierkörpern besteht anschliessend an die Gebäude des Kehrichtheizkraftwerk St.Gallen und der Abwasserreinigungsanlage St.Gallen-Au eine separate Sammelstelle. Die Anlieferung ist durchgehend möglich.
Tierkörpersammelstelle
Rechenwaldstrasse 32
9014 St.Gallen
Tote Tiere am Strassenrand
Meldung an die Feuerwehr St.Gallen +41 71 224 50 60
Tierkörper ab 200 kg
Direkt zur Grosstierkörper-Entsorung Bazenheid +41 71 931 40 40