Container
Containerstandort
Containerübernahme von (falls Übernahme von bereits angemeldetem Container)
Kontaktperson vor Ort (z.B. Hauswart/in)
Korrespondenzadresse
Rechnungsadresse (sofern nicht identisch mit Korrespondenzadresse)
Vermerk auf Rechnung (falls gewünscht, wie z.B. Liegenschaftseigentümer)
Container Die Container müssen durch den Kunden beschafft werden. Zugelassen sind Stahl- oder Kunststoffcontainer in den Grössen 600, 770 und 800 Liter.
Elektronische DatenerfassungAlle Container (Gewerbe- + Haushaltcontainer) werden mit einem Datenträger (Transponderchip) zur Erfassung der Leerungen sowie mit einer Identifikationsnummer ausgerüstet. Die Montage der Transponderchip erfolgt kostenlos durch ESG.
AbfälleIn die Container dürfen nur brennbare Abfälle entsorgt werden. Container mit nicht brennbaren Abfällen (z.B. Bauschutt, Flüssigkeiten etc.) oder Sonderabfällen (z.B. Farben, Chemikalien etc.) werden nicht geleert. Zahlreiche Wertstoffe (z.B. Papier/Karton, Grüngut, Glas etc.) werden separat gesammelt.
BereitstellungDie Container sind am Abfuhrtag vor 7.00 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen und dürfen nur zur Leerung auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden. Danach sind sie an den üblichen Standort auf privaten Grund zurückzustellen. Die Containerstandplätze müssen sauber und zugänglich gehalten werden und im Winter vom Schnee geräumt sein.
Unterhalt und ReparaturenDie Container müssen durch den Kunden gewartet und bei Bedarf repariert oder gereinigt werden. Reparaturen sind dann notwendig, wenn der Zustand des Containers die Entleerung erschwert oder verunmöglicht. Speziell gilt dies bei defekten Handgriffen, beschädigten Rädern oder Bremsen und klemmenden Kippschlössern.
ReinigungJe nach Art der Abfälle ist eine regelmässige Reinigung notwendig. Verschmutzte Container sind ein Hygieneproblem und speziell in der warmen Jahreszeit entstehen Geruchsprobleme. Um die Verschmutzung des Containers zu verhindern, können auch Einlagesäcke eingesetzt werden. Diese können im Fachhandel bezogen werden.
RechnungsstellungDie Leerungen der Gewerbecontainer werden quartalsweise nach den geltenden Tarifen verrechnet. Haushaltcontainer werden kostenlos geleert, da Gebührensäcke zur Abfallentsorgung verwendet werden.Bei Zahlungsverzug wird nach der 2. Mahnung die Container-Leerung eingestellt.
Mutationen KundendatenAdressänderungen, Standortwechsel oder Ersatz von Containern und weitere Mutationen wie z.B. Eigentümerwechsel sind ESG rechtzeitig mitzuteilen.
KündigungDie Container können jederzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Transponderchip am Container für die Datenerfassung wird anschliessend durch ESG entfernt.
ReglementeRechtsverbindlich sind das Abfallreglement (sRS 541.1), das Reglement zum Vollzug des Abfallreglements (sRS 541.11) sowie die gestützt darauf erlassenen Gebührentarife.
Nach dem Senden der Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.