In der Stadt St.Gallen stehen gegen 13‘500 Bauten. Einem Teil davon kommt aufgrund ihres künstlerischen oder geschichtlichen Werts eine besondere Bedeutung zu. Sie tragen zur Unverwechselbarkeit unserer Stadt bei, schaffen für die Bewohnerinnen und Bewohner Identität und bilden das baugeschichtliche Erbe.
Die Stadt hat nicht nur einen kulturellen, sondern auch einen rechtlichen Auftrag, diese Bauten zu schützen. Das vom Stadtrat erlassene Inventar informiert, welche Gebäude und Bauwerke als schützenswert erachtet werden. Dies hat aber noch keine unmittelbare rechtliche Wirkung zur Folge. Mit formellen, rechtlichen Massnahmen wird eine inventarisierte Baute erst bei Bedarf – konkret bei einem Bauprojekt oder einer Gefährdung – geschützt.
Anders verhält es sich bei den Bauten innerhalb der Altstadt. Nach Artikel 8 der Bauordnung der Stadt St.Gallen sind in der Altstadt die vor 1920 erstellten Bauten mit den charakteristischen Elementen des Aussenraums sowie die mit besonderer Verfügung unter Schutz gestellten jüngeren Bauten zu erhalten. Die Altstadt ist deshalb im Inventar der schützenswerten Bauten ausgeklammert.
Schützenswerte Bauten im Stadtplan
Ziel des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ist es, die Qualitäten, die zum nationalen Wert der bezeichneten Ortsbilder führen, zu erhalten und zu vermeiden, dass ihnen irreversibler Schaden zugefügt wird. Das ISOS soll deshalb bei Denkmal- und Ortsbildpflege sowie bei raumplanerischen Massnahmen im Umfeld von Ortsbildern von nationaler Bedeutung systematisch als Entscheidungsgrundlage beigezogen werden.
Heute umfasst das ISOS 1274 Objekte (Stand 25. Oktober 2016). Das Bundesinventar erbringt schweizweit vergleichbare Ortsbildaufnahmen und ist mit anderen Inventaren koordinierbar. Als landesweites Ortsbildinventar ist es weltweit einmalig.
Beiträge an den Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung und Erforschung von Baudenkmälern werden von Stadt und Kanton St.Gallen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ausgerichtet. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Arbeiten fachgerecht nach anerkannten denkmalpflegerischen Grundsätzen ausgeführt und durch die Denkmalpflege der Stadt St.Gallen begleitet werden. Der Kanton richtet auf der Grundlage des Kulturerbegesetzes vom 13. Juni 2017 (sGS 277.1; abgekürzt KEG) und der zugehörigen Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgüter vom 19. Juni 2018 (Beitragsverordnung; sGS 277.11; abgekürzt VUKG) Beiträge an Baudenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung aus. Die Stadt St.Gallen gewährt Beiträge an Baudenkmäler von lokaler Bedeutung nach den Bestimmungen des Reglements über die Finanzierung der Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege vom 24. Mai 2022 (Denkmalpflege-Reglement; SRS 731.3). Die Einstufung (lokale, kantonale, nationale Bedeutung) erfolgt bei Vorliegen eines Beitragsgesuchs oder im Rahmen der Festsetzung eines überarbeiteten Inventars. Bei Sakralbauten ist der jeweilige Beitrag daran gebunden, dass der entsprechende Konfessionsteil einen gewissen Anteil an den Beitrag leistet.
Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn mit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege einzureichen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorliegen der Schlussrechnung kann das Auszahlungsgesuch gestellt werden. Dieses ist zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege einzureichen.
Grundlagen
- sGS 277.11 – Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgüter (VUKG) neues Fenster
- SRS 731.3 – Reglement über die Finanzierung der Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege neues Fenster
- Informationsblatt Kantonsbeiträge an Baudenkmäler neues Fenster
- Richtlinien für die Norm-Prozentsätze zur Berechnung der anrechenbaren Kosten im Rahmen von Beitragsgesuchen (VUKG) neues Fenster
Für Fragen steht Ihnen die Denkmalpflege gerne zur Verfügung.
«Denkmalschutz ist unser Dank an die Vergangenheit und das Geschenk an die Zukunft» sagte Prof. Bernhard Servatius 2011 bei der Übergabe des Sieghardt-von-Köckritz-Preises der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz. Die Worte fassen den Denkmalschutz in kurzen, prägnanten Worten gut zusammen. Baudenkmäler werden indes nicht etwa deshalb erhalten, weil sie für «schön» gehalten werden. Viel mehr geht es darum, würdige Stellvertreterobjekte der vergangenen Bauepochen zu bewahren, um so den kommenden Generationen ein repräsentatives Bild der Baukunst weitergeben zu können. Die Ausstellung «Zwanzigzweiundzwanzig» befasst sich daher mit der denkmalpflegerischen Arbeit an sich und zeigt auf neun Tafeln die Entwicklungen in diesem Berufsfeld.
Ausstellung:
Montag, 12. September bis Freitag, 30. September 2022
Führungen durch die Ausstellung:
Montag, 12. September 2022, 12 Uhr und Donnerstag, 22. September 2022, 17.30 Uhr
Finissage mit Führung durch die Ausstellung und anschliessendem Vortrag:
Donnerstag, 29. September 2022 17.30 Uhr
Führungen für Gruppen:
nach Vereinbarung (Tel. +41 71 224 56 60)
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Weitere Informationen
- www.denkmalpflege.sg.ch – Denkmalpflege Kanton St.Gallen neues Fenster
- www.sg.ch – Amt für Kultur, Archäologie neues Fenster
- www.bak.admin.ch – Bundesamt für Kultur neues Fenster
- www.welterbe.ch – Unesco Welterbe neues Fenster
- www.denkmalpflege.ch – Denkmalpflege Schweiz neues Fenster
- www.heimatschutz.ch – Schweizer Heimatschutz neues Fenster
- www.icomos.ch – Icomos Suisse neues Fenster
- www.nike-kultur.ch – Kulturgütererhaltung neues Fenster
- www.skr.ch – Verband für Konservierung neues Fenster
- www.handwerkid.ch – Handwerk in der Denkmalpflege neues Fenster
Leiter Denkmalpflege
Wissenschaftliche Mitarbeiterin