In der Stadt St.Gallen stehen gegen 13‘500 Bauten. Einem Teil davon kommt aufgrund ihres künstlerischen oder geschichtlichen Werts eine besondere Bedeutung zu. Sie tragen zur Unverwechselbarkeit unserer Stadt bei, schaffen für die Bewohnerinnen und Bewohner Identität und bilden das baugeschichtliche Erbe.
Die Stadt hat nicht nur einen kulturellen, sondern auch einen rechtlichen Auftrag, diese Bauten zu schützen. Das vom Stadtrat erlassene Inventar informiert, welche Gebäude und Bauwerke als schützenswert erachtet werden. Dies hat aber noch keine unmittelbare rechtliche Wirkung zur Folge. Mit formellen, rechtlichen Massnahmen wird eine inventarisierte Baute erst bei Bedarf – konkret bei einem Bauprojekt oder einer Gefährdung – geschützt.
Anders verhält es sich bei den Bauten innerhalb der Altstadt. Nach Artikel 8 der Bauordnung der Stadt St.Gallen sind in der Altstadt die vor 1920 erstellten Bauten mit den charakteristischen Elementen des Aussenraums sowie die mit besonderer Verfügung unter Schutz gestellten jüngeren Bauten zu erhalten. Die Altstadt ist deshalb im Inventar der schützenswerten Bauten ausgeklammert.
Schützenswerte Bauten im Stadtplan
Ziel des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ist es, die Qualitäten, die zum nationalen Wert der bezeichneten Ortsbilder führen, zu erhalten und zu vermeiden, dass ihnen irreversibler Schaden zugefügt wird. Das ISOS soll deshalb bei Denkmal- und Ortsbildpflege sowie bei raumplanerischen Massnahmen im Umfeld von Ortsbildern von nationaler Bedeutung systematisch als Entscheidungsgrundlage beigezogen werden.
Heute umfasst das ISOS 1274 Objekte (Stand 25. Oktober 2016). Das Bundesinventar erbringt schweizweit vergleichbare Ortsbildaufnahmen und ist mit anderen Inventaren koordinierbar. Als landesweites Ortsbildinventar ist es weltweit einmalig.
Zur Unterstützung denkmalpflegerischer Mehraufwendungen bei der Renovation schützenswerter Bauten werden Beiträge von Stadt und Kanton ausgerichtet. Die Höhe ist stark von den betroffenen Baumassnahmen abhängig und berechnet sich nach den Grundlagen der kantonalen Denkmalpflege. Vorausgesetzt wird eine zwischen der Eigentümerin oder dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossene Vereinbarung, in welcher der grundsätzliche Schutz sowie der konkrete Schutzumfang einvernehmlich festgelegt sind.
Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn mit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege einzureichen. Der Beitrag wird durch einen entsprechenden Stadtratsbeschluss rechtskräftig.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorliegen der Schlussrechnung kann das Auszahlungsgesuch gestellt werden. Dieses ist zusammenmit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege, Amtshaus Neugasse 3, 9004 St.Gallen, einzureichen.
Für Fragen steht Ihnen die Denkmalpflege gerne zur Verfügung.
«Wer rastet, der rostet» heisst ein bekanntes Sprichwort. Dies gilt nicht nur für uns, sondern auch für den Städtebau. Die Ausstellung «Weiterbauen – Städtebau in St.Gallen von 1800–2020» zeigt auf 14 Tafeln eindrückliche und wegweisende Beispiele der städtebaulichen Entwicklung aus rund zwei Jahrhunderten. Sie richtet sich nicht nur an Stadtplaner und Stadtplanerinnen, Architektinnen oder Architekten, sondern auch an die Bewohnerinnen und Stadtliebhaber, die sich mit der urbanen Entwicklung von St.Gallen auseinandersetzen möchten. Die Ausstellung gründet auch in der Über-zeugung, dass befriedigende städtebauliche und architektonische Projekte nur entstehen können, wenn wir uns mit der bestehenden Stadt und deren Geschichte seriös beschäftigen.

Weitere Informationen
- www.denkmalpflege.sg.ch – Denkmalpflege Kanton St.Gallen neues Fenster
- www.sg.ch – Amt für Kultur, Archäologie neues Fenster
- www.bak.admin.ch – Bundesamt für Kultur neues Fenster
- www.welterbe.ch – Unesco Welterbe neues Fenster
- www.denkmalpflege.ch – Denkmalpflege Schweiz neues Fenster
- www.heimatschutz.ch – Schweizer Heimatschutz neues Fenster
- www.icomos.ch – Icomos Suisse neues Fenster
- www.nike-kultur.ch – Kulturgütererhaltung neues Fenster
- www.skr.ch – Verband für Konservierung neues Fenster
- www.handwerkid.ch – Handwerk in der Denkmalpflege neues Fenster
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter