Mit der Nutzungsplanung wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Art und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festgelegt. Unter dem Begriff der Nutzungsplanung wird die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) sowie die Sondernutzungsplanung verstanden.
Für eine Ermöglichung der angestrebten qualitätsvollen baulichen Entwicklung kann mittels Sondernutzungsplänen von der Regelbauweise gemäss Bauordnung abgewichen werden. Das Planungsinstrument Sondernutzungsplan ist in der kantonalen Gesetzgebung verankert.
Die Stadtplanung berät und unterstützt Grundeigentümerschaften, Planende sowie Investorinnen und Investoren bei der Entwicklung der Bauvorhaben. Die Stadtplanung koordiniert die Interessen und Verfahren mit den städtischen und kantonalen Dienststellen.
Weitere Dokumente zur Arbeitshilfe
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