Die Mitarbeitenden der Stadtplanung erarbeiten die gesetzlich erforderlichen Planungsinstrumente und leiten gesamtstädtische Planungen sowie Prozesse für Quartier- und Arealentwicklungen. Bei der Positionierung, Erschliessung und städtebaulichen Gestaltung der einzelnen Gebiete werden die Interessen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer, der öffentlichen Hand sowie der betroffenen Bevölkerung koordiniert. Mit Studienaufträgen können die besten Bebauungskonzepte evaluiert und in den planungsrechtlichen Instrumenten festgesetzt werden.
Der Stadtentwicklungs-Lenkungsausschuss (SELA) ist vom Stadtrat beauftragt, die für die räumliche Entwicklung der Stadt St.Gallen erforderlichen Strategien und Konzepte zu steuern sowie die massgeblichen Projekte und Massnahmen zu koordinieren. Stadtentwicklung wird dabei als eine zweckgerichtete, in der Regel strategische Einflussnahme auf die Entwicklung verstanden, insbesondere zu den Themen:
- Siedlungsentwicklung im städtischen und regionalen Kontext, beinhaltend die Quartierentwicklung, sozialräumliche Aspekte sowie Arealentwicklung und Standortevaluation
- Wirtschafts-, Lebensraum- und touristische Entwicklungen (Nutzungen)
- Mobilität/Verkehr
- Energie und Umwelt
- Natur und Landschaft (inkl. Aspekte der Erholung/Freizeit und der Landwirtschaft)
- Stadtgestalt
Der SELA setzt sich aus sieben Dienststellenleitenden aus vier Direktionen sowie der Direktorin Planung und Bau als Vorsitzende zusammen. Die Geschäftsführung obliegt der Stadtplanung.
Perspektive räumliche Stadtentwicklung
Die «Perspektive räumliche Stadtentwicklung St.Gallen» wurde vom SELA erarbeitet. Sie ist abgestimmt auf die Vision 2030 und die Legislaturziele 2017-2020 und wurde vom Stadtrat am 7. August 2018 genehmigt. Der Bericht ist kein neuer Richtplan, sondern legt die Leitlinien, Themen und Handlungsfelder über einen längeren Zeitraum dar. Die «Perspektive» zeigt auf, wo welche Bedürfnisse und Absichten für die räumliche Entwicklung der Stadt St.Gallen in den nächsten 20 bis 30 Jahren vorliegen.
Strategien zur Stadtentwicklung
Die Strategien zur Innenentwicklung, Freiraum, Wohnraum und Liegenschaften zeigen Themen der Stadtentwicklung auf, konkretisieren die Ziele der Stadtentwicklung und prägen die künftige Praxis von Behörden und Verwaltung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und Massnahmen.
Die Erkenntnisse der Innenentwicklungsstrategie und Freiraumstrategie fliessen zunächst in die Anpassung des behördenverbindlichen städtischen Richtplans ein und schliesslich in die Gesamtrevision der grundeigentümerverbindlichen Bau- und Zonenordnung (BZO).
Die Strategien zu Wohnraum (2020), Innenentwicklung, Freiraum (beide 2021) und Liegenschaften (folgt 2022) zeigen Themen der Stadtentwicklung auf, konkretisieren die Ziele der Stadtentwicklung und prägen die künftige Praxis von Behörden und Verwaltung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und Massnahmen.
Die Erkenntnisse der Innenentwicklungsstrategie und Freiraumstrategie fliessen zunächst in die Anpassung des behördenverbindlichen städtischen Richtplans ein und schliesslich in die Gesamtrevision der grundeigentümerverbindlichen Bau- und Zonenordnung (BZO).
Die Stadtplanung leitet oder begleitet die für die Entwicklung der Stadt bedeutenden Areale. Dies erfolgt in kooperativen wie auch partizipativen Entwicklungsplanungen in Zusammenarbeit und unter Einbezug verschiedener Akteure.
Im immer dichter bebauten Raum müssen bei baulichen Vorhaben stets mehr planerische Rahmenbedingungen eingehalten werden. Oft sind nicht alle Vorgaben von übergeordneter Tragweite oder Bezüge zu anderen privaten oder städtischen Vorhaben bekannt. Auch gesetzliche Änderungen können einen grossen Einfluss auf die Bebaubarkeit einer Parzelle oder eines Areals haben.
Für grössere Vorhaben und Planungen in einem anspruchsvollen Kontext (zum Beispiel in Schutzgebieten oder für Varianzverfahren) holt die Stadtplanung bei allen relevanten Stellen die „Planerischen Rahmenbedingungen“ ein. Sie werden in einem Bericht zusammengestellt. Die relevanten Fragen und die Spielräume können so in der Startphase einer Planung diskutiert werden.
Der Fachausschuss Städtebau ist ein Fach- und Koordinationsgremium der Direktion Planung und Bau. Das Hochbauamt, das Amt für Baubewilligung, das Tiefbauamt, Stadtgrün, Liegenschaften und die Stadtplanung sind vertreten, wobei die Geschäftsführung bei der Stadtplanung liegt. Der Ausschuss trägt zur Förderung der städtebaulichen und architektonischen Qualität (Siedlungs- und Baukultur der Stadt St.Gallen), der Gewährleistung einer hinreichenden und sicheren Erschliessung, der Berücksichtigung von Gewässerthemen und gleichzeitig zur Sicherung eines verlässlichen Ansprechpartners gegen aussen bei.
Das Ziel ist, städtebaulich relevante Projekte und Bauvorhaben mit einer hohen Bedeutung für die Stadt und das Stadtbild in einem frühen Stadium fachübergreifend einzuordnen und zu koordinieren. Dies erfolgt für Vorhaben in Gebieten von erhöhter städtebaulicher Relevanz, für Regelbauweise- und Tiefbauprojekte mit Abstimmungsbedarf.