Mit dem Einsatz elektrischer Energie, elektrischer Geräte und drahtloser Kommunikation entstehen immer elektrische und magnetische Felder. Im niederfrequenten Bereich spricht man von Feldern, im hochfrequenten Bereich von nichtionisierender Strahlung (NIS). Der Einfluss dieser Felder auf Lebewesen ist noch nicht geklärt.
Einen Teil der NIS-Belastung können wir durch gezielten Einsatz, durch Ausschalten nicht benötigter Geräte oder geschicktes Anordnen von Geräten und Leitungen zu Hause und am Arbeitsplatz selbst beeinflussen. Durch einfache Änderungen lassen sich überraschend grosse Reduktionen erzielen. Andere Quellen können wir als einzelne im Alltag nicht beeinflussen: ortsfeste Anlagen der Energieversorgung, Bahnstrom, Rundfunkanlagen, Basisstationen für die Mobiltelefonie. Die Begrenzung der Strahlung dieser Anlagen ist in der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt.
Vollzug
Umwelt und Energie vollzieht die NIS-Verordnung auf dem Stadtgebiet und erfüllt folgende Aufgaben:
- Prüft Baugesuche für neue und geänderte Anlagen
- Überwacht die durch diese Anlagen verursachten Belastungen
- Belastungsmessungen bei Verdacht auf überschrittene Grenzwerte
- Führt und aktualisiert den Standortkataster Mobilfunkantennen der Stadt
- Strebt die kleinstmögliche NIS-Belastung durch elektromagnetische Felder an
Elektrosmog im Alltag
Die Broschüre "Elektrosmog im Alltag" zeigt, wie Sie elektromagnetische Felder im Arbeits- und Wohnbereich erkennen und vermindern können. Für weitere Informationen und eine Beratung steht Umwelt und Energie gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Elektrosmog
Abfälle können Ungeziefer anziehen sowie Luft- und Bodenverunreinigungen verursachen. Aus diesem Grund dürfen Abfälle nur auf behördlich bewilligten Deponien ab- oder zwischengelagert werden. Überall sonst, auch auf privatem Grund, ist dies verboten. Die Dienststelle Umwelt und Energie reagiert auf Meldung Dritter und sucht mit dem Liegenschaftseigentümer eine einvernehmliche Lösung für die Beseitigung des Abfalls. Wenn Gefahr für Mensch und Umwelt besteht, können Zwangsräumungen verfügt und veranlasst werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
- www.bag.admin.ch – Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel neues Fenster
- www.energieagentur-sg.ch – Ökologisch sanieren und gesund wohnen neues Fenster
- www.asbestinfo.ch – Asbest erkennen und richtig handeln neues Fenster
- www.bag.admin.ch – Gesundes Wohnen neues Fenster
- www.bag.admin.ch – Schadstoffe in der Raumluft neues Fenster
- www.zepra.info – Gesundheitsförderung und Prävention neues Fenster
- www.gesundheitsfoerderung.ch – Gesundheitsförderung neues Fenster