
Abfallablagerung

Abfälle können Ungeziefer anziehen sowie Luft- und Bodenverunreinigungen verursachen. Aus diesem Grund dürfen Abfälle nur auf behördlich bewilligten Deponien ab- oder zwischengelagert werden. Überall sonst, auch auf privatem Grund, ist dies verboten. Das Amt für Umwelt und Energie reagiert auf Meldung Dritter und sucht mit dem Liegenschaftseigentümer eine einvernehmliche Lösung für die Beseitigung des Abfalls, verfügt und veranlasst Zwangsräumungen, wenn Gefahr für Mensch und Umwelt besteht.
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- Abfall und Entsorgung
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