Luftreinhalte-Verordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen und diese auf den 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Unter Anderem wurde der Messturnus für Gasfeuerungen bis 1 MW auf vier Jahre geändert und eine Pflicht zur periodischen Messung von Holzzentralheizkesseln eingeführt.
Kleine und mittlere Gasfeuerungen
Anlagenbesitzende müssen ihre Anlage alle vier Jahre mit einer Abgasmessung durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen.
Kleine und mittlere Ölfeuerungen
Anlagenbesitzende müssen ihre Anlage alle zwei Jahre mit einer Abgasmessung durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen.
Grosse Öl- und Gasfeuerungen
Anlagenbesitzende müssen ihre Anlage jährlich durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen.
Kleine Holzfeuerungen
Der Kaminfeger kontrolliert regelmässig betriebene Holzfeuerungen alle zwei Jahre und gelegentlich betriebene Anlagen mindestens alle fünf Jahre. Die Kontrolle umfasst den Zustand der Anlage, den korrekten Betrieb und die verwendeten Brennstoffe.
Holzzentralheizkessel
Anlagenbesitzende müssen ihre Anlage mit einer Abgasmessung durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen.
Mittlere und grosse Holzfeuerungen
Der Anlagebesitzer muss seine Anlage jährlich mit einer Abgasmessung durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen.