Bäume sind ein entscheidendes Element für eine gute Lebensqualität in der Stadt. Sie bilden mit ihrem Volumen und ihrer Erscheinungsform einen wichtigen Teil der Grünraumstruktur im bebauten Raum. Bäume stärken die räumliche Qualität von Frei- und Strassenräumen, sind wichtige Gestaltungselemente und haben einen grossen Wert für die Biodiversität. Mit der Klimaveränderung kommt ihnen eine zusätzliche Rolle zu. Sie spenden Schatten und produzieren dank der Verdunstung von Wasser kühle Luft.

Die Baumstrategie der Stadt St.Gallen fokussiert auf öffentliche und private Bäume im Siedlungsgebiet. Bäume finden an diesen Orten oft keine optimalen Bedingungen vor. Bodenverdichtung, Streusalzeintrag, Hitze- und Trockenstress, kleine Wurzelräume etc. erschweren eine gesunde, natürliche Entwicklung. Zusätzlich wird der zur Verfügung stehende Raum für Bäume knapp. Die bauliche Entwicklung und dabei insbesondere die maximale Ausnützung von Grundstücksflächen, Unterbauungen, Werkleitungen, Sicherheitsvorschriften im Strassenverkehr oder Vorschriften zu Strassen- und Grenzabständen machen es oft unmöglich, Bäume zu erhalten bzw. neue Bäume zu pflanzen.
Die Stadt St.Gallen verfolgt folgende Strategie:
St.Gallen verfügt über einen gesunden, alterungsfähigen und gut durchmischten Baumbestand. Im öffentlichen Raum werden die Bäume fachgerecht gepflegt, zukunftsfähige Baumarten gepflanzt und neue Standorte geschaffen, um langfristig den Baumbestand zu vergrössern. Auf privaten Flächen trägt die Stadt dazu bei, dass das Baumvolumen langfristig erhalten werden kann. Die Bäume leisten einen wertvollen Beitrag für eine hohe städtische Biodiversität, die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen und ein angenehmes Stadtklima.
Baumkontrolle und Baumpflege auf öffentlichen Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Sicherheit gewährleisten | Unerwartet umstürzende Bäume oder grosse herabfallende Äste können die Sicherheit der Menschen im städtischen Raum gefährden. Mit einer regelmässigen Baumkontrolle, mit Pflegemassnahmen und wenn nötig mit Baumfällungen wird die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet. |
Alte Bäume erhalten | Alte Bäume sind in mehrfacher Hinsicht besonders wertvoll. Mit Pflegemassnahmen soll ihre Erhaltung sichergestellt werden, solange die Sicherheit für die Menschen gegeben ist. |
Baumartenwahl auf öffentlichen Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Standortgerechte, zukunftsfähige Bäume pflanzen | Es werden Bäume gepflanzt, welche mit den jeweiligen Standortbedingungen eine gute Lebenserwartung haben und den zu erwartenden Klimabedingungen standhalten können. Zusätzlich werden sie soweit möglich der räumlich-gestalterischen Bedeutung des Standortes gerecht. Die Schutzziele im Umfeld von Schutzobjekten und geschützten Ortsbildern sind bei der Baumartenwahl zu berücksichtigen. |
Tolerante Baumarten im Strassenraum verwenden | Als Strassenbäume werden Baumarten verwendet, welche mit den bestehenden und zukünftigen Stressfaktoren entlang von Strassen umgehen können (Hitze, Trockenheit, beschränkter Wurzelraum, Streusalzeintrag, etc.). |
Einheimische Baumarten auf öffentlichen Grünflächen bevorzugen | Für Bäume auf öffentlichen Grünflächen werden bevorzugt einheimische Baumarten (teilweise Wildformen) verwendet. |
Grosse Baumartenvielfalt sicherstellen | Bei Neupflanzungen werden unterschiedliche Baumarten verwendet, um das Schädlings- und Krankheitsrisiko zu minimieren und die Biodiversität zu fördern. Dies gilt auch für Baumreihen und Alleen im Strassenraum |
Keine invasiven Baumarten verwenden | Es werden keine Baumarten gepflanzt, welche als invasive Neophyten gelten (Schwarze Liste und Watch List gemäss «Infoflora»). |
Gute Standortbedingungen für Bäume schaffen | Bei Baumpflanzungen im Strassenraum wird auf Minimierung von Streusalzeintrag, Verhinderung von Bodenverdichtung, genügend Wassereintrag und gute Wurzelbelüftung geachtet. |
Baumvolumen
Ziel |
Erklärung |
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Baumvolumen auf öffentlichen Flächen langfristig steigern | Bestehendes Baumvolumen auf öffentlichen Flächen ist durch gezielte Pflege zu erhalten, Abgänge sind durch Neupflanzungen zu ersetzen, und mit Baumpflanzungen ist an neuen Standorten zusätzliches Baumvolumen zu schaffen. |
Baumvolumen auf privaten Flächen langfristig erhalten | Mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumenten sowie mit Beratung und Sensibilisierung ist das Baumvolumen auf privaten Flächen langfristig zu erhalten. |
Baumschutz auf öffentlichen und privaten Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Baumschutz gewährleisten und einfordern | In Baumschutzgebieten, bei Objekten des Bauminventars sowie geschützten Gehölzen werden die gesetzlichen Möglichkeiten konsequent eingefordert. Im Rahmen von Sondernutzungsplänen wird der Baumschutz verstärkt berücksichtigt. |
Baumschutz auf Baustellen sicherstellen | Mit der Baubewilligung werden wirksame Schutzmassnahmen für die zu erhaltenden Bäume im Baustellenbereich verfügt. |
Interessenvertretung und Kommunikation
Ziel |
Erklärung |
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Vertretung der Interessen des Baumschutzes | Stadtgrün vertritt innerhalb der Verwaltung die Interessen des Baumschutzes und bringt die Ziele der Baumstrategie aktiv in städtische Projekte ein. Stadtgrün leistet den fachlichen Beitrag, damit Baumschutz bei Interessenabwägungen gebührend berücksichtigt wird. |
Aktive Kommunikation zu Baumthemen | Stadtgrün sensibilisiert die Bevölkerung zum Thema Bäume und führt Beratungen durch. Über Fällungen und Ersatzpflanzungen auf öffentlichem Grund wird aktiv informiert. |
Alle Bäume auf öffentlichem Raum im Siedlungsgebiet der Stadt St.Gallen werden regelmässig durch eine Fachperson geprüft. Dabei werden allgemeine Daten zu Grösse, Stammumfang und Kronenausdehnung aufgenommen. Zusätzlich wird überprüft, ob der Baum Krankheiten oder Schäden aufweist. Bei Problemen werden Pflegemassnahmen angeordnet, damit der Baum weiterhin sicher im städtischen Raum stehen kann.
Baumpflegemassnahmen beinhalten unter anderem das Entfernen von Totholz und bruchgefährdeter Äste oder Kronenteile. Im Bereich des Strassenraumes muss das sogenannte Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Das heisst, dass keine Äste in den Strassenraum ragen dürfen, welche Velofahrer, Autos, Lastwagen oder Busse tangieren könnten.
Diese Arbeiten werden teilweise mit Hebebühnen ausgeführt oder es kommen spezialisierte Baumkletterer zum Einsatz.
Wenn ein Baum abgestorben ist oder die Pflegemassnahmen nichts mehr nützen bzw. nur unter Eingehen grosser Gefahren durchgeführt werden können, muss der Baum im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung gefällt werden.


In diesem Winter müssen in der Stadt St.Gallen im öffentlichen Raum rund 50 Bäume gefällt werden. Bei der Kontrolltätigkeit stellte Stadtgrün fest, dass diese Bäume bruchgefährdet sind und eine potenzielle Gefahr für Passantinnen und Passanten oder den Verkehr darstellen.
Bei diesen Bäumen ist mit unerwarteten Astabbrüchen zu rechnen oder im Extremfall können ganze Kronenteile abbrechen. Die Schwächung kann natürliche Gründe haben, zum Beispiel aufgrund des Alters oder wegen eines Befalls durch Schädlinge oder Krankheiten. Oft erreichen Bäume im städtischen Raum aufgrund unterschiedlicher Stressfaktoren (kleiner Wurzelraum, Streusalz, Trocken- und Hitzestress, Bodenverdichtung, intensive Strahlung) nicht ihr natürliches Alter und sind weniger widerstandsfähig gegen Krankheiten.
Stadtgrün ist bestrebt, die gefällten Bäume im kommenden Frühjahr zu ersetzen und wenn möglich zusätzliche Bäume zu pflanzen. Gemäss Baumstrategie besteht das Ziel, im öffentlichen Raum das Baumvolumen langfristig zu steigern. Voraussichtlich werden 50 Bäume gefällt und an den gleichen Standorten oder in unmittelbarer Nähe 53 neue Bäume gepflanzt.
Entscheidend für den langfristigen Erhalt des Baumbestandes ist auch die Wahl der Baumarten. Die neuen Bäume müssen mit den bestehenden Standortbedingungen (z.B. Salztoleranz, Toleranz gegenüber Sommertrockenheit) und den Klimaverhältnissen der kommenden Jahrzehnte umgehen können.
In der Stadt St.Gallen gibt es Baumschutzgebiete, wo für Bäume mit einem Umfang von mehr als 80 cm besondere Schutzbestimmungen gelten. Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 39 der Bauordnung geregelt.
Muss ein Baum in einem Baumschutzgebiet gefällt werden, ist in jedem Fall ein Fällgesuch beim Amt für Baubewilligung einzureichen.
Die öffentlichen Bäume der Stadt St.Gallen sind im sogenannten Baumkataster auf dem Stadtplan abrufbar. Dort finden sich genauere Angaben zu den einzelnen Bäumen. Nicht erfasst sind die einzelnen Bäume in waldartigen Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes.
Für besonders schützenswerte Bäume besteht ein Bauminventar (Inventar Naturobjekte Bäume).

Suchen Sie ein spezielles Geschenk für einen Geburtstag, zur Geburt eines Kindes oder für eine Hochzeit? Vielleicht haben Sie auch selber einen besonderen Bezug zu einem Baum in der Stadt. Für solche und andere Fälle gibt es die Möglichkeit einer Baumpatenschaft.
Patenschaften können für bestehende, meist junge Bäume eingegangen werden. Sie können «Ihren» Patenbaum auf der Karte mit einem Bild aussuchen und uns mittels Anmeldeformular mitteilen. Sie erhalten von uns eine Urkunde, welche die Patenschaft bestätigt und bei Bedarf eine von Ihnen formulierte Widmung enthält.
Aus Baumschutzgründen wird auf die Anbringung eines Namensschildes am Baum verzichtet. Der Name der Patin oder des Paten kann auf Wunsch in der Karte eingetragen werden.
Die Kosten für eine Baumpatenschaft betragen einmalig CHF 500. Sie gilt, solange der Baum stehen bleiben kann. Weitere Bestimmungen finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.