Informationen fürs Publikum
An Konzerten, in Clubs und Bars treten Schallpegel auf, die bei längerer Exposition das Gehör gefährden. Je höher der Schallpegel, desto kürzer ist die Zeit, die für das Gehör unbedenklich ist. Beeinträchtigungen können auch bei Schall auftreten, den man als angenehm empfindet. Weitere Infos zu Musik und Hörschäden gibt die Broschüre der SUVA.
Informationen für Veranstalter
Gute Musik muss nicht laut sein. Gut gemischte Musik beeindruckt das Publikum ohne dass die Verstärkeranlage bis ans Maximum aufgedreht wird. Achten Sie auf genügend Abstand zwischen Lautsprecher und Publikum.
Veranstaltungen sind meldepflichtig, wenn sie nicht im eigenen Lokal stattfinden. Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) sind in jedem Falle meldepflichtig. Nutzen sie das Online-Formular. In der Stadt St.Gallen können Schallpegelaufzeichnungsgeräte und -begrenzer auch bei Veranstaltungen mit Pegeln unter 100 dB verlangt werden.
Der Einsatz von Lasergeräten aller Klassen an Veranstaltungen ist meldepflichtig. Als Veranstalter sind Sie verantwortlich für den sicheren Betrieb der Laseranlagen. Sie sind dafür verantwortlich, dass keine gefährliche Strahlung in den Publikumsbereich gelangt. Umwelt und Energie legt bei Bedarf die Bedingungen fest, welche beim Betrieb der Anlage mindestens eingehalten werden müssen. Die Bedingungen werden in die Veranstaltungsbewilligung aufgenommen.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass keine gefährliche Strahlung in den Publikumsbereich gelangt. Ab 1. Dezember 2020 ist das Bundesamt für Gesundheit für den Vollzug des Teils Laser der V-NISSG zuständig.