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Berechnung massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet:
Reineinkommen
+ 20% des steuerbaren Vermögens
+ Beiträge an die Säule 3a
+ Einkaufsbeiträge an die 2. Säule
+ der den Abzug für den pauschalen Liegenschaftsunterhalt übersteigende effektive Liegenschaftsunterhalt
+ allfällige Vorjahresverluste bei selbständiger Tätigkeit
+ 75% der vereinfacht abgerechneten Einkünfte nach Art. 3 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
+ Parteispenden
+ freiwillige Zuwendungen
+ 30%-Einschlag auf dem Eigenmietwert
Minus Kinderabzüge, pro Kind CHF 4'000 (ab 2018), wird jeweils festgelegt nach Art. 14 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
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