Allgemein
Eine Anmeldung für den Unterricht ist auf Semesterbeginn möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine definitive Zuteilung hängt vom Eingangsdatum der Anmeldung, wie auch der freien Plätze des Instruments/Gesanges ab. Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden auf eine Warteliste gesetzt.
Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen und ist dem Sekretariat der Musikschule für das Frühlingssemester bis 15. Dezember (Februar - Juli) und für das Herbstsemster (August - Januar) bis 25. Mai des betreffenden Jahres schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird eine Umtriebsentschädigung erhoben.
Die erste Schulwoche nach den Sommerferien dient als Organisationswoche. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.
Absenzen
Alle Musikschülerinnen und Musikschüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Absenzen müssen im Voraus direkt an die Musikschule bzw. an die Lehrerin oder den Lehrer gemeldet werden und werden nicht nachgeholt.
Zuteilung
Die Stundeneinteilung wird in der ersten Schulwoche nach Schuljahresbeginn durch die Musiklehrerin oder den Musiklehrer vorgenommen. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche. Zu- und Einteilungswünschen kann aufgrund der Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Unterrichtsräume nur bedingt entsprochen werden.
Musizieren / Üben zu Hause
Wie und wie oft man übt, ist ganz unterschiedlich. Die Lehrperson berät sie gerne. Rechnen Sie am Anfang mit täglich 10 – 20 Minuten.
Bei Kindern hilft es, wenn man nicht vom Üben, sondern vom Musizieren spricht. Schauen Sie sich zudem Filme an oder besuchen Sie Konzerte, um neue Inspirationen zu erhalten. Auch das Musizieren in der Gruppe ist hilf- und lernreich. Gerne zeigen Ihnen unsere Lehrpersonen weitere Tipps- und Tricks.