Abmeldung
Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen. Der Austritt ist dem Sekretariat schriftlich (E-Mail, Brief oder via Abmeldeformular) bekannt zu geben. Die reine mündliche Mitteilung an die Lehrperson reicht als rechtsgültige Abmeldung nicht aus.
Abmeldefrist
Die Abmeldefrist fürs Frühlingssemester (Februar - Juli) ist jeweils bis 15. Dezember und fürs Herbstssemester (August - Januar) bis 25. Mai.
Verspätete Abmeldungen
Für verspätete Abmeldungen wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- erhoben. Dies gilt auch bei einem zu spät gemeldeten Instrumentenwechsel.
Abmeldungen nach Semesterbeginn
Für Abmeldungen erst nach Semesterbeginn (1. August / 1. Februar) wird das Schulgeld für ein weiteres Semester erhoben.