Was ist der Finanzausgleich – und wie funktioniert er?
In unserem Kanton gibt es viele Gemeinden, die ganz unterschiedlich sind. Manche sind klein, andere gross, einige haben viele Berge und Strassen, andere viele Firmen oder Schülerinnen und Schüler, und alle haben unterschiedliche Steuereinnahmen. Diese Unterschiede können zu besonderen finanziellen Belastungen führen. Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass diese Unterschiede zwischen den Gemeinden verringert werden. Rund 90 Prozent profitieren davon.
Diese Zentrumslasten der Stadt St.Gallen belaufen sich auf jährlich 44 Millionen Franken. Davon bekommt sie einen Teil zurück. So steuert der Kanton aus dem Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen 16.2 Millionen Franken bei (teuerungsbereinigt CHF 17.1 Mio.). Und weil die Stadtbevölkerung selber von den Zentrumsleistungen profitiert, werden 15 Millionen Franken für Zentrumsnutzen und Standortvorteile abgezogen. Unter dem Strich bleiben rund 12 Millionen Franken ungedeckte Kosten, abgegolten werden somit lediglich 60% der Zentrumslasten. Der Kantonsrat hat deshalb beschlossen, dass die Stadt bis ins Jahr 2028 jährlich 3.7 Millionen Franken mehr bekommen soll. Mit dieser Aufstockung kann sie weiterhin ihre besonderen Aufgaben bezahlen und eine starke Stadt für alle sein.
Der «Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen» entschädigt die Hauptstadt für ihre Leistungen, die sie als grösste Stadt im Kanton erbringt. In der Stadt St.Gallen leben 80'000 Einwohnerinnen und Einwohner, und ebenso viele Leute arbeiten hier. Für diese gibt es viele Angebote, die Geld kosten. Dazu gehören gut ausgebaute Strassen, die auch dem Pendelverkehr geschuldet sind, oder ein breites und vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitangebot. Aber auch die Sicherheit ist nicht gratis. Da viele Menschen aus anderen Orten diese Angebote auch nutzen, aber nicht immer den vollen Preis zahlen, bekommt St.Gallen finanzielle Hilfe vom Kanton. So kann sie diese wichtigen Angebote weiterhin bezahlen. Davon profitieren alle in der Stadt und von ausserhalb.
Der Kantonsrat hat im letzten Herbst entschieden, den Beitrag des Kantons für den Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen während der nächsten vier Jahre um jährlich3.7 Millionen Franken aufzustocken. Während dieser Entscheid von fast allen Parlamentsfraktionen mitgetragen wird, hat die SVP das Ratsreferendum ergriffen. Aus ihrer Sicht soll die Kantonsbevölkerung darüber entscheiden, ob sie mit der zusätzlichen Unterstützung für die Hauptstadt einverstanden ist oder nicht. Deshalb kommt es am 18. Mai 2025 zur Abstimmung.
Das sagt der Stadtrat zur Vorlage

Stadtpräsidentin Maria Pappa
«Der Finanzausgleich gleicht die strukturellen Unterschiede unter den Gemeinden aus. Rund 90 Prozent der Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen. Die Stadt St.Gallen ist somit nicht die einzige Gemeinde, die dank dem Finanzausgleich entlastet wird. St.Gallen liegt bei den Pro-Kopf-Beiträgen im Vergleich mit den anderen Gemeinden im Mittelfeld.»
Stadtrat Markus Buschor
«Die Stadt St. Gallen stellt als Hauptstadt Angebote zur Verfügung, die auch von Auswärtigen genutzt werden. Das kann zum Beispiel ein Besuch im Kunstmuseum oder auf einer Sport- und Freizeitanlage sein. Das Entgelt für diesen Besuch deckt die Vollkosten für den Betrieb nicht. Ein Teil des fehlenden Geldes übernehmen die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Davon werden wiederum über den Finanzausgleich 60 Prozent abgegolten. Das genügt nicht, um die Angebote weiterhin zu unterhalten.»


Stadtrat Peter Jans
«Der Finanzausgleich ist Ausdruck der finanziellen Solidarität innerhalb des Kantons. Dazu gehört auch eine angemessene Beteiligung an den zusätzlichen Kosten, welche die Hauptstadt zu tragen hat. Der Finanzausgleich trägt so zu einem gewissen Gleichgewicht in der Finanzbelastung der Gemeinden bei.»
Stadträtin Sonja Lüthi
«Die Stadt St.Gallen trägt seit Jahren einen grossen Anteil der zusätzlichen Sonderlasten, die sich aus ihrer Funktion als Kantonshauptstadt ergeben. Die vom Kantonsrat beschlossene Erhöhung von 3,7 Mio Franken deckt nur einen Teil der Sonderlasten. Einen weiteren Teil der Sonderlasten müssen die Steuerzahlenden der Stadt weiterhin selbst tragen, obwohl die Leistungen allen zugutekommen.»


Stadtrat Mathias Gabathuler
«Der städtische Finanzhaushalt finanziert alle öffentlichen Leistungen. Dazu gehören etwa der Unterhalt und Betrieb von regional und überregional genutzten Sportanlagen, wie zum Beispiel das Athletikzentrum, die Kreuzbleichehalle, Eishalle und Eisfeld Lerchenfeld oder im Kulturbereich das Theater St.Gallen. Davon profitieren natürlich auch Besucherinnen und Besucher aus anderen Gemeinden. Der Finanzausgleich stellt sicher, dass die Kantonshauptstadt für diese Leistungen entschädigt wird.»