Alle Kommissionsmitglieder sowie der Präsident bzw. die Präsidentin, der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin und die drei Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler werden vom Stadtparlament gewählt. Das Stadtparlament wählt auch Personen, welche die Stadt in verschiedenen staatlichen Kommissionen und privatrechtlichen Organisationen vertreten. Der Stadtschreiber bzw. die Stadtschreiberin und der Chef bzw. die Chefin der Finanzkontrolle werden ebenfalls vom Stadtparlament gewählt.
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