Rund ein Jahr nach den «Jugendkrawallen», wie die gewaltsamen Ausschreitungen in den Medien betitelt wurden, hat die St.Galler Staatsanwaltschaft über 100 Strafverfahren abgeschlossen. Dabei zeigt sich, was die Stadtpolizei bereits vor einem Jahr festhielt: Es waren keine Jugendkrawalle. Lediglich in einem Drittel der Strafverfahren waren Minderjährige, also unter 18-Jährige, betroffen, wie eine Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft bestätigt. 58 Personen wurden mittlerweile verurteilt, zwei Verfahren an Gerichte weitergegeben. Auch die Täter der beiden schweren Gewalttaten im August und September 2021, bei denen zwei Menschen verstarben, wurden ermittelt. Es handelte sich ebenfalls nicht um Jugendliche, sondern um Männer im Alter zwischen 24 und 28 Jahren. Neben dem Leid der Hinterbliebenen und den rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen bleibt ein Imageschaden für die Jugendlichen.
97 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz sind noch nie straffällig geworden.
Eine leider meist zu stark skandalisierende Berichterstattung führt dazu, dass diese aussagekräftige Zahl in der Gesellschaft kaum mehr wahrgenommen wird und die Toleranz gegenüber Jugendlichen abnimmt, so Simone Meyer, Fachmitarbeiterin der Mobilen Jugendarbeit der Dienststelle Kinder Jugend Familie der Stadt St.Gallen. Ohne die Geschehnisse bagatellisieren zu wollen, verweist die Mobile Jugendarbeit als Vertreterin der Anliegen von Jugendlichen auf die kritische gesellschafts- und jugendpolitische Entwicklung, welche die Kriminalisierung von Jugendlichen im öffentlichen Raum mit sich bringt. Oft stören sie schon, wenn sie einfach nur da sind.
Wie auch in den Jahren vor den Krawallen suchten die Mitarbeitenden der Mobilen Jugendarbeit auch in der Phase der Ausschreitungen mit den Jugendlichen das Gespräch, informierten, begleiteten und berieten. Einzelne Jugendliche hatten Messer oder andere Waffen bei sich – die meisten, so stellte sich in Gesprächen heraus, aus Gründen der Selbstverteidigung. Da manchen Jugendlichen sinnvolle Strategien im Umgang mit Problemen oder Gewalt nicht beigebracht wurden, zeigt die Mobile Jugendarbeit in solchen Momenten Alternativen auf, verweist zugleich aber auch darauf, dass sich die Jugendlichen damit strafbar machen. Es geht darum, Bewusstsein zu schaffen, welche Gefahren das Mitführen einer Waffe mit sich bringt – nicht zuletzt auch für einen selbst.
Als Gast in der Lebenswelt der Jugendlichen ohne Erziehungsauftrag kennen die Mitarbeitenden der Mobilen Jugendarbeit die Erlebniswelt der jungen Menschen und agieren parteilich für deren Interessen. Der Auftrag der Stadtpolizei wiederum ist es, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Sie erfüllen damit einen ordnungspolitischen Auftrag. Die Rollen sind wie auch die Aufgaben klar formuliert. Während die Mobile Jugendarbeit vor allem in den früheren Abendstunden unterwegs ist und den Dialog sucht, ist die Stadtpolizei dann zur Stelle, wenn Prävention nicht mehr die gleiche Wirkung entfaltet und in bestimmten Situationen auch Repression nötig ist. Meist ist dies zu später Stunde der Fall.
Der St.Galler Weg – Zusammenarbeit verschiedener Akteure
Die seit Jahren institutionalisierte strategische wie auch operative Zusammenarbeit der Stadtpolizei und der Mobilen Jugendarbeit sowie weiterer Partner trägt dazu bei, im Spannungsfeld von Bedürfnissen, Rechten und Pflichten von jungen Menschen im öffentlichen Raum zielführende vorbeugende Massnahmen oder, wenn nötig, auch Sofortmassnahmen ergreifen zu können. Dieser «St.Galler Weg» in der Zusammenarbeit unterschiedlicher städtischer Dienststellen und Betrieben der Stiftung Suchthilfe hat sich bereits vor über 20 Jahren im Umgang mit der damals offenen Drogenszene bewährt und ist heute noch erfolgreich, wenn es darum geht, gesellschaftlich schwierigen Entwicklungen im öffentlichen Raum zu begegnen.
